Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" neu aufgelegt - Justizminister: Chancengleichheit auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 28/03 Magdeburg, den 1. Oktober 2003 Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" neu aufgelegt - Justizminister: Chancengleichheit auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Magdeburg (MJ). Unvermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen dürfen nach Einschätzung von Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker keine Frage des Einkommens sein. Wenn beispielsweise Vermieter mehr Miete fordern, Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherungen nicht zahlen, Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen oder Auseinandersetzungen im Zuge von Ehescheidungen unausweichlich sind, gilt es, Rechte zu vertreten und durchzusetzen ¿ auch wenn die finanziellen Mittel angesichts des Einkommens gering sind. "Die Justiz Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr rund 16,5 Millionen Euro für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe ausgegeben", fügte der Minister hinzu. Auch wenn diese Summe den ohnehin angespannten Justizhaushalt stark belaste, müsse das Land Bürgerinnen und Bürger, denen eigene finanzielle Mittel für die Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte fehlen, unterstützen. Garantiert werde, diese in der Verfassung garantierte, Gleichheit vor dem Gesetz durch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Das Justizministerium hat vor diesem Hintergrund ein entsprechendes Faltblatt neu aufgelegt. Das Faltblatt enthält unter anderem Angaben über Voraussetzungen für den Erhalt von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Außerdem wird der Umfang der Hilfe dargelegt. Das Faltblatt " Beratungs- und Prozesskostenhilfe " ist kostenlos bei den Gerichten des Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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