Innenminister Klaus Jeziorsky: ?Ruhm und Ehre der Waffen-SS? auch weiterhin strafbar
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/05 Magdeburg, den 9. August 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Ruhm und Ehre der Waffen-SS¿ auch weiterhin strafbar Das Innenministerium hat nach Auskunft von Minister Klaus Jeziorsky die Polizeibehörden darauf hingewiesen, dass die Parole ¿Ruhm und Ehre der Waffen-SS¿ auch weiterhin strafbar sein kann. Die Parole erfülle, so Jeziorsky, zwar nicht, wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), sie kann aber den Tatbestand des im April diesen Jahres neu geschaffenen Tatbestands der Volksverhetzung durch Verherrlichung der NS-Herrschaft (§ 130 Abs. 4 StGB) erfüllen. Damit könne die Verwendung dieser Parole weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Jeziorsky: ¿Die Polizei in Sachsen-Anhalt wird zusammen mit der Justiz auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um rechtsradikalen Parolen und der Verherrlichung der NS-Herrschaft energisch entgegenzutreten.¿ Anlage § 130 Abs. 4 StGB lautet seit 01. April 2005: ¿Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.¿ Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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