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Magdeburg, den 08.08.2005

Innenminister Klaus Jeziorsky: ?Ruhm und Ehre der Waffen-SS? auch weiterhin strafbar

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/05 Magdeburg, den 9. August 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Ruhm und Ehre der Waffen-SS¿ auch weiterhin strafbar Das Innenministerium hat nach Auskunft von Minister Klaus Jeziorsky die Polizeibehörden darauf hingewiesen, dass die Parole ¿Ruhm und Ehre der Waffen-SS¿ auch weiterhin strafbar sein kann. Die Parole erfülle, so Jeziorsky, zwar nicht, wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, den Straftatbe­stand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), sie kann aber den Tatbestand des im April diesen Jahres neu geschaffenen Tatbestands der Volksverhetzung durch Verherrlichung der NS-Herrschaft (§ 130 Abs. 4 StGB) erfüllen. Damit könne die Verwendung dieser Parole weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Jeziorsky: ¿Die Polizei in Sachsen-Anhalt wird zusammen mit der Justiz auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um rechtsradikalen Parolen und der Verherrlichung der NS-Herr­schaft energisch entgegenzutreten.¿ Anlage § 130 Abs. 4 StGB lautet seit 01. April 2005: ¿Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die national­sozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.¿ Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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