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Magdeburg, den 11.08.2005

Sachsen-Anhalt schafft Voraussetzung für Umsetzung von EU-Recht / Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in Sachsen-Anhalt erfolgt durch DEKRA und TÜV Nord

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 132/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 132/05 Magdeburg, den 12. August 2005 Sachsen-Anhalt schafft Voraussetzung für Umsetzung von EU-Recht / Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in Sachsen-Anhalt erfolgt durch DEKRA und TÜV Nord Magdeburg . Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat in dieser Woche die Voraussetzungen für die Einführung der digitalen Kontrollgeräte zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit der Ausgabe der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten zur Bedienung der Kontrollgeräte wurden die DEKRA Automobil GmbH und die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co KG betraut. Die Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe erfolgte im Wege der Beleihung. Nur die Kontrollkarten für Polizei und Gewerbeaufsicht werden durch das Technische Polizeiamt verteilt. Sachsen-Anhalt geht damit den gleichen Weg wie Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. In allen anderen Bundesländern erfolgt die Ausgabe der Kontrollgerätekarten durch öffentliche Behörden. Das digitale Kontrollgerät soll künftig den bisher eingesetzten manipulationsanfälligeren Fahrtenschreiber ersetzen. Staatssekretärin Bärbel Freudenberg-Pilster sagte nach Unterzeichnung des entsprechenden Beleihungsbescheides: ¿Von der Ablösung der manipulationsanfälligen Fahrtenschreiber durch digitale Kontrollgeräte versprechen wir uns künftig mehr Sicherheit im Straßenverkehr¿. Die beiden Partner TÜV NORD und DEKRA würden durch ihre Erfahrungen im Bereich KfZ-Hauptuntersuchung die Gewähr für eine sorgfältige Erledigung hoheitlicher Aufgaben bieten: ¿Mit der Aufgabenübertragung auf Private setzt die Landesregierung ihr Streben nach Entbürokratisierung und Deregulierung weiter konsequent um. Wir erreichen mit dieser Entscheidung nicht nur eine Entlastung der öffentlichen Hand, sondern können für die Unternehmen, Werkstätten und Fahrer einen günstigen Anschaffungspreis für den Bezug der Karten sowie ein breites Servicenetz sicherstellen.¿, so Freudenberg-Pilster abschließend. Hintergrund: Im Jahr 1998 beschloss der Rat der Europäischen Gemeinschaft die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr. Damit wird der manipulationsanfälligere Fahrtenschreiber ersetzt. Alle Neu-Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und der Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastsitzen sind mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, soweit sie in einem Mitgliedstaat zugelassen werden. Zur Bedienung des Kontrollgerätes werden vier scheckkartengroße Karten eingesetzt. Dies sind die Fahrerkarte, die Unternehmenskarte, die Werkstattkarte und die Kontrollkarte. Ursprünglich geplanter Einführungstermin für das digitale Kontrollgerät war der 05.08.2004. Zu diesem Zeitpunkt lagen die tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung noch nicht vor. Es existierte noch keine Bauartzulassung für einen Prototypen eines digitalen Kontrollgerätes. Die Verhandlungen über einen Einführungstermin sind auf europäischer Ebene nach wie vor offen. Der Bund informierte, dass ab dem 05. August 2005 eine Ausrüstung der Fahrzeuge in Deutschland auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Mit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes in 2004 und der Fahrpersonalverordnung im Juli diesen Jahres wurde das europäische Recht in deutsches Recht umgesetzt. Der neue § 4a des Fahrpersonalgesetzes regelt, dass die Fahrerkarte, die Unternehmens- und die Werkstattkarte bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle zu beantragen sind. Mit der Ausgabe der Karten können die Länder Dritte betrauen. Durch diese Regelung besteht die Möglichkeit, die Aufgabe durch Behörden oder aber auch durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung durchführen zu lassen. Die Ausgabe der Karten ist zum Teil mit hoheitlichen Befugnissen verbunden. Deshalb ist die Übertragung der Aufgabe im Wege der Beleihung durch einen Verwaltungsakt erfolgt. Mehr Informationen, insbesondere auch zu den Ausgabestellen und deren Öffnungszeiten können bei allen Geschäftsstellen der DEKRA und des TÜV NORD in Sachsen-Anhalt erfragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter  www.dekra.de und  www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de è Arbeitsschutz Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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