: 111
Magdeburg, den 18.08.2005

Innenminister Klaus Jeziorsky weist auf die ?Zehn Goldenen Regeln? zum Schutz vor Betrug im Internet hin

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 111/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 111/05 Magdeburg, den 21. August 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky weist auf die ¿Zehn Goldenen Regeln¿ zum Schutz vor Betrug im Internet hin Kaum eine Handelssparte kann derzeit mit solchen Wachstumszahlen glänzen wie der Online-Handel: Der Verkauf von Waren über das Internet nahm nach Angaben des deutschen Versandhandels im vergangenen Jahr um 36 Prozent zu - allein bei eBay wurden im Jahr 2004 Artikel im Wert von 34,2 Milliar­den gehandelt. Aber nicht nur die Zahl der Kaufwilligen und ih­rer Geschäfte steigt. Längst haben auch Kriminelle den Handel im Internet, den so genannten E-Commerce, für ihre Machen­schaften entdeckt. Minister Jeziorsky: ¿2004 wurden 11.395 Fälle des Waren- und Warenkreditbetruges in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt registriert. In fast 17% dieser Fälle (1.908) wurde der Betrug mittels des Internets begangen. Die Tendenz ist steigend. Um so mehr erstaunt es, wie unvorsichtig sich viele Verbraucher im Netz tummeln.¿ Gemeinsam mit eBay und dem Versandhandel informiert die Polizei daher über die Tricks der Internet-Betrüger und zeigt, wie sich der Einzelne davor schützen kann. Internet-Kriminelle geben sich als solvente Käufer aus und schicken dann nicht gedeckte Schecks, oder sie locken ihre Opfer mit einem angeblichen Traumangebot und liefern nach Bezahlung keine, nur minderwertige oder gefälschte Ware. Bundesweites Aufsehen erzielte der Erfolg der Ermittlungs­gruppe JOOP! der Polizeidirektion Magdeburg im Juni diesen Jahres, die zur Bekämpfung von Betrugsdelikten über das Inter­netauktionshaus eBay eingerichtet worden war. Eine Täter­gruppierung mit internationalen Bezügen hatte über eBay Artikel der Firma JOOP! angeboten, tatsächlich erhielten die Käufer Plagiate. Insgesamt wurden 69 Tatverdächtige ermittelt, die mindestens 75.000 Plagiate versteigert hatten. Ein Vermö­gensschaden von über 5 Millionen Euro war zu verzeichnen. Innenminister Jeziorsky weist ferner darauf hin, dass Internetauktionen auch vermehrt als Vertriebsweg von gestohlenen Waren genutzt werden. Dabei werden auch außerge­wöhnliche Gegenstände, wie zum Beispiel gestohlene oder betrügerisch erlangte Baumaschinen, zum Kauf angeboten. Um gezielt gegen diese Betrügereien vorzugehen, sind im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/ praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbie­ter eingestellt. Dazu gehören vor allem die folgenden ¿Zehn goldenen Regeln¿ als Vorsichtsmaßnahmen beim E-Commerce: Ø Informieren Sie sich als privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren Geschäftspartner, also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer Online-Auktion. Ø Achten Sie bei gewerblichen Händlern auf die so genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich, dass beispielsweise Kriterien, wie - Identität/Anschrift des Anbieters - Garantie- und Gewährleistungsbedingungen - Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht - Warenbeschreibung und Preis der Ware - Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages - Lieferbedingungen inklusive Versandkosten sowie - Zahlungsmodalitäten, auf den Seiten des Internet-Shops oder der Auktion leicht auffindbar sind. An­sonsten ist Misstrauen angebracht. Ø Prüfen Sie insbesondere solche Angebote ganz genau, bei denen Sie in finan­zielle Vorleistung treten müssen. Ø Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von eBay über mögliche Risiken. Ø Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler mit einem Verbraucher geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben werden. Ø Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Ø Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kredit­kartenzahlung oder Nachnahme. Ø Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EU-Ländern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden. Ø Achten Sie auf technische Sicherheit: Anbieter sollten eine verschlüsselte Daten­übertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfah­ren ¿SSL¿. Erkenntlich ist dies an dem ¿s¿ hinter dem https:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren visuellen Hinweisen, dass eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht. Ø Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadensfall ein, zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an! Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung