: 182
Magdeburg, den 25.08.2005

Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg kann zwei Fünfte Klassen bilden

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 182/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 182/05 Magdeburg, den 26. August 2005 Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg kann zwei Fünfte Klassen bilden Zum neuen Schuljahr wird es am Havelberger Pestalozzi-Gymnasium zwei Fünfte Klassen mit jeweils 15 und 16 Schülerinnen und Schülern geben. Diese von der üblichen Außenstellenregelung abweichende, großzügige Sonderregelung trägt der Tatsache Rechnung, dass aufgrund der großen Entfernungen zwischen der Stammschule in Tangermünde und der Außenstelle in Havelberg Austauschtransporte nicht realistisch sind. Dazu Staatssekretär Willems: ¿Die Klassenbildung erfolgt normalerweise mit dem Klassenteiler 28. Das heißt, jeder 29. Schüler führt zu einer Teilung der Klasse. Bei Außenstellen, die sich normalerweise in räumlicher Nähe zu der Stammschule befinden, muss in Bezug auf die Klassenbildung die Schülerzahl der gesamten Jahrgangsbreite berücksichtigt werden. Die Klassen sind dann an einem der Standorte entsprechend aufzufüllen, um eine optimale Ausnutzung der Ressourcen zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall hätte die Gesamtschülerzahl der 5. Jahrgangsstufe im Diesterweg-Gymnasium Tangermünde und in der Außenstelle am Pestalozzi-Gymnasium Havelberg keineswegs gerechtfertigt, zwei eigene Eingangsklassen in Havelberg zu bilden. Aufgrund der besonderen Situation der räumlichen Entfernung zwischen Havelberg und Tangermünde und der schwierigen Transportsituation haben wir uns aber zu dieser großzügigen Sonderregelung entschlossen, um die Belastung der kleineren Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten. Hieran zeigt sich ein weiteres Mal ¿ entgegen mancher Unkenrufe - wie wohlgesonnen das Kultusministerium gegenüber Havelberg ist.¿ Dazu gehört auch, dass dem Kultusministerium durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde, zu Recht einem Privatgymnasium, das keine verlässlichen Grundlagen nachweist, die Genehmigung versagt zu haben. Im übrigen hat der freie Träger nicht eine einzige Auflage des erstinstanzlichen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Magdeburg bis Unterrichtsbeginn entsprochen, sondern ist vielmehr völlig untätig geblieben. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung