Beschluss der Landesregierung sichert Zukunft der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf, Ahrenshoop und Sonneck
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/05 Magdeburg, den 30. August 2005 Beschluss der Landesregierung sichert Zukunft der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf, Ahrenshoop und Sonneck Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Fondsvermögen, den Liegenschaften sowie dem verbleibenden Kulturgut der in Liquidation befindlichen Stiftung Kulturfonds beschäftigt. Um das laufende Liquidationsverfahren voranzutreiben, war zu klären, wie mit den Künstlerhäusern Schloss Wiepersdorf (Brandenburg), Ahrenshoop (Mecklenburg-Vorpommern) und Haus Sonneck (Sachsen-Anhalt) sowie der Max-Klinger-Gedächtnisstätte (Sachsen-Anhalt) weiter zu verfahren sei. Entsprechend dem Vorschlag von Kultusminister Prof. Dr. Olbertz hat das Kabinett dem Beschluss des Stiftungsrates der Stiftung Kulturfonds i.L. zugestimmt. Danach sollen im gegenseitigen Einvernehmen die Liegenschaften der Künstlerhäuser an die jeweiligen Sitzländer für den symbolischen Betrag von je einem Euro verkauft werden. Voraussetzung hierfür ist die Festschreibung der Nutzung für kulturelle und gemeinnützige Zwecke bis zum Jahre 2019. In Sachsen-Anhalt werden die angekauften Liegenschaften an die Kunststiftung des Landes weitergeleitet. Ebenso wird nach Abschluss der Liquidation der Anteil Sachsen-Anhalts am Fondsvermögen an die Kunststiftung des Landes übertragen. Wegen der hohen Betriebskosten hätte das Land Brandenburg das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf aus eigener Kraft nicht weiterführen können. Nach umfänglichen Verhandlungen hat sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereit erklärt, Schloss Wiepersdorf zu übernehmen und für kulturelle Zwecke weiterzuführen. Deshalb wird der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Liegenschaft für den symbolischen Preis von einem Euro übereignet. Kultusminister Olbertz begrüßte den gefundenen Kompromiss. ¿Die Zukunft der Künstlerhäuser ist mit dieser Lösung gesichert. Gleichzeitig wird das Land Sachsen-Anhalt von entsprechenden Verpflichtungen entbunden und mit weiterem Vermögen ausgestattet.¿ Im Rahmen der Auflösung der Stiftung Kulturfonds war außerdem die Frage zu klären, was mit dem Restbestand an Kunstgütern geschehen soll. Dabei handelt es sich um insgesamt 1812 Kunstwerke, darunter 175 Gemälde, die sich als Dauerleihgaben im Besitz des Kunstarchivs Beeskow befinden. Dieses wird gemeinschaftlich von den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern getragen. Eine Prüfung durch Sachverständige des Landes Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass keines der Gemälde und sonstigen Kunstgegenstände von herausgehobenem Interesse für das Land ist. Die Museumssammlungen des Landes verfügten selbst über wesentlich bedeutendere Bestände. Daher folgt die Landesregierung auch hier dem Beschluss des Stiftungsrates, die Kunstsammlung für einen Euro an das Kunstarchiv Beeskow zu veräußern. Dazu Minister Olbertz: ¿Im Kunstarchiv Beeskow ist eine sachgerechte Aufbewahrung und Betreuung der 1812 Kunstwerke gegeben. Die Geschlossenheit der Sammlung sichert eine in dieser Form in Deutschland einmalige Konzentration auf die Kunst der DDR.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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