Innenminister Jeziorsky: Mord an Maria Juhl aufgeklärt
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/05 Magdeburg, den 26. August 2005 Innenminister Jeziorsky: Mord an Maria Juhl aufgeklärt · Großer Erfolg der Ermittlungsbehörden · Entscheidender Durchbruch durch DNA-Vergleich Der Mord an Maria Juhl ist nach fast genau zehn Jahren aufgeklärt. Minister Klaus Jeziorsky sprach von einer ¿Genugtuung und Erleichterung¿, als er von der Überführung und Festnahme des Täters von Maria Juhl erfuhr. Auch fast zehn Jahre nach dem abscheulichen Verbrechen hätten Polizei und Staatsanwaltschaft mit nicht nachlassender Energie ermittelt. Jeziorsky: ¿Keine Akte wird geschlossen, wir haben einen langen Atem.¿ Gleichzeitig lobte er die außerordentliche Beharrlichkeit der Mordkommission. Das Lob gelte auch für die vielfältige Unterstützung durch die anderen Polizeidirektionen, das Landeskriminalamt, die Landesbereitschaftspolizei und das Technische Polizeiamt. Alle Beteiligten hätten sich durch großes Engagement und persönlichen Einsatz ausgezeichnet. ¿Ich habe immer an einen Ermittlungserfolg geglaubt, auch wenn schon so viele Jahre vergangen sind¿, so der Minister. Wie schon in anderen Fällen ¿ erst vor einigen Wochen wurde auch der Mord an Anja Blum durch den Einsatz der DNA-Analyse geklärt ¿ führte die DNA-Analyse zum Erfolg. Wie so oft in der Vergangenheit werden nahezu aussichtslos erscheinende Fälle, in denen nur geringste Spuren vorhanden sind auch noch nach vielen Jahren geklärt, und zwar durch den Einsatz der DNA-Analyse. Mit einem enormen Aufwand wurden mehr als 2400 Speichelproben genommen und untersucht. Die Ermittlungsbehörden waren damit einer sehr großen Belastungsprobe ausgesetzt. ¿Die Aufklärung des Mordes an Maria Juhl bestätigt mich einmal mehr in der Auffassung¿, so Minister Jeziorsky, ¿dass die DNA-Analyse zu einem unverzichtbaren Mittel zur Aufklärung von Straftaten geworden ist. Ich fordere deshalb schon seit langem, bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Beschuldigten eine Speichelprobe zu nehmen und das DNA-Muster in der DNA-Analysedatei zu speichern. Der sogenannte genetische Fingerabdruck sollte dem ganz normalen Fingerabdruck gleichgestellt werden. Die Aufklärung von Straftaten würde dadurch erheblich erleichtert, Täter schneller ermittelt und die Bevölkerung wirksam vor weiteren Straftaten geschützt. Mit Bedenken gegen dieses überaus erfolgreiche Fahndungsmittel muss endlich Schluss sein.¿ Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist das ¿Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse¿, das zum 1. November 2005 in Kraft treten wird. Wesentliche Neuerungen sind: Richtervorbehalt für sogenannte anonyme Spuren entfällt. Bei Einwilligung des Beschuldigten keine richterliche Entscheidung erforderlich. Erweiterung der Anlasstaten um Wiederholungsfälle. Schon im Vorgriff auf das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes hat Innenminister Klaus Jeziorsky gemeinsam mit seinem Kollegen, Justizminister Curt Becker, verfügt, dass seit dem 1. August 2005 von Beschuldigten freiwillig gegebene Speichelproben sofort untersucht und gespeichert werden können. Staatsanwaltschaft und Gericht sind in diesen Fällen nicht mehr zu beteiligen. Damit erreichen wir eine deutliche Beschleunigung des gesamten Verfahrens. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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