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Magdeburg, den 01.09.2005

Innenminister Jeziorsky: Landesregierung modernisiert das Disziplinarrecht

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/05 Magdeburg, den 2. September 2005 Innenminister Jeziorsky: Landesregierung modernisiert das Disziplinarrecht Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts beschlossen. Mit diesem Entwurf wird, so der Minister, das derzeit geltende Disziplinarrecht in eine moderne und damit zeitgemäße Form gebracht. Die Neuregelungen finden sowohl auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt als auch auf die Beamtinnen und Beamten der Kommunen und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Anwendung. Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer gelten die geplanten Neuerungen nicht. Im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt haben die beabsichtigten Regelungen besonders Auswirkungen auf die Bereiche der Polizei und der Justiz, da hier eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten beschäftigt ist. Aber auch für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und für Lehrer, sofern diese verbeamtet sind, hat der Gesetzentwurf Bedeutung. Das Disziplinarrecht kommt zur Anwendung, wenn eine Beamtin oder ein Beamter, die diesem Berufsstand obliegenden Pflichten verletzt. Als Beispiele könne insoweit ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken oder die Nichtbeachtung dienstlicher Weisungen genannt werden. Innenminister Jeziorsky: ¿Je nach der Schwere der Pflichtverletzung kommen als Maßnahmen zur Disziplinierung der Beamtinnen und Beamten ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.¿ Auch gegen Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Es könne das Ruhegehalt gekürzt oder dieses sogar aberkannt werden. Primäres Ziel des Gesetzesentwurfs seien Vereinfachungen des Verfahrensrechts. Die gesetzlichen Regelungen sollen in der Praxis leichter anzuwenden sein. Jeziorsky: ¿Zukünftig sollen Disziplinarverfahren schneller als nach der alten Rechtslage zum Abschluss gebracht werden können.¿ Dies spare nicht nur Kosten, sondern führe auch dazu, dass auf ein Fehlverhalten der Be­amtinnen und Beamten zeitnah reagiert werden könne, was die disziplinierende Wirkung einer verhängten Maßnahme erhöhe. Der Gesetzentwurf wurde bereits dem Landtag zugeleitet. Info: Im Zeitraum von 1999 bis August 2004, wurden in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt insgesamt 956 Disziplinarverfahren eingeleitet. Verfahren, die zwar eingeleitet, aber im oben genannten Zeitraum noch nicht abgeschlossen werden konnten, sind dabei nicht erfasst. Als Disziplinarmaßnahmen wurden verhängt: Disziplinarmaßnahme Anzahl Verweis 189 Geldbuße 154 Kürzung der Dienstbezüge 75 Zurückstufung 6 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis 18 Aberkennung des Ruhegehalts 1 Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 443 Disziplinarmaßnahmen verfügt und 513 von den eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt. Im selben Zeitraum wurden in den sachsen-anhaltischen Kommunen 140 Verfahren eingeleitet. Dort endeten 27 Verfahren mit einem Verweis, 17 Verfahren mit einer Geldbuße, 6 Verfahren mit einer Gehaltskürzung und einen Verfahren mit einer Kürzung des Ruhegehalts. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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