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Magdeburg, den 13.09.2005

Anmietung von Räumlichkeiten für Katasterverwaltung Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Landesregierung hat sich korrekt verhalten / Einsparungen für das Land in Millionenhöhe langfristig gesichert

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 52/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 52/05 Magdeburg, den 14. September 2005 Anmietung von Räumlichkeiten für Katasterverwaltung Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Landesregierung hat sich korrekt verhalten / Einsparungen für das Land in Millionenhöhe langfristig gesichert Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat heute in einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Finanzausschuss detailliert die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Anmietung von Räumlichkeiten zur Unterbringung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation  begründet. Paqué: ¿Es ist schon ein erstaunlicher Vorgang, dass die Opposition die Absicht der Landesregierung, für das Land Einsparungen zu sichern, nicht mitträgt. Wichtige Strukturentscheidungen in der Landesverwaltung, die Geld sparen und das Land vor finanziellen Schaden bewahren, dürfen nicht aufgeschoben werden.¿ Paqué sagte weiter, dass laut Verfassung der Finanzminister des Landes das alleinige Recht habe, eine Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben zu erteilen. Dies stehe unter dem Vorbehalt eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses. Und diese Voraussetzungen seien eindeutig erfüllt gewesen. Es sei äußerst bedauerlich, dass die PDS Wahlkampf auf dem Rücken des Verfassungsgerichtes mache. Im Einzelnen dazu Zur Unvorhergesehenheit: Zum Zeitpunkt der letzten parlamentarischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/06 (Ende November 2004) konnte eine Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung nicht erfolgen, weil weder die künftige Organisationsform des Landesamtes noch die künftige Unterbringung bekannt waren. Die Landesregierung entschied erst im März 2005 abschließend über die inhaltliche Struktur der Vermessensverwaltung. Die konkrete räumliche Unterbringung wurde erst Ende Juni vom Innenministerium festgelegt. Zur Unabweisbarkeit: Eine Ausgabe ist unabweisbar, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht oder wenn die Zahlung aus sonstigen Gründen erforderlich ist, um Nachteile für das Land zu vermeiden. Eine Verzögerung des Verfahrens hätte die Umsetzung des Gesamtkonzeptes der Neustrukturierung des Landesamtes gefährdet. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten die für die Anmietung vorgesehen Gebäude nicht mehr zur Verfügung gestanden. Auch machte es das Auslaufen zweier Mietverträge im November und Dezember diesen Jahres für Räumlichkeiten in Köthen und Dessau notwendig, bis zum Jahresende nutzbare Immobilien zur Verfügung zu stellen. Vor Bezug der neuen Räumlichkeiten sind noch Umbauarbeiten erforderlich, mit denen spätestens Anfang August hätte begonnen werden müssen. Daher war bis spätestens Ende Juli der Abschluss des Mietvertrages notwendig. Insgesamt hätten bei Verzögerungen die Einsparpotenziale nicht oder nur teilweise realisiert werden können. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes war weder sachlich geboten noch zeitlich möglich. Im übrigen ist es falsch, wenn behauptet wird, das  Finanzministerium hätte den Landtag unverzüglich über die Bewilligung der überplanmäßigen Ausgabe unterrichten müssen. Dies ist nach der Landeshaushaltsordnung nur geboten, wenn Fragen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung berührt werden. Das trifft nicht zu auf den Fall der Anmietung der Räume für die Vermessungsverwaltung. Eine erhebliche finanzielle Bedeutung ist nur anzunehmen, wenn die bewilligte Verpflichtungsermächtigung insgesamt zu zusätzlichen Belastungen für den Haushalt führt. In dem vorliegenden Fall jedoch führt die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zu Einsparungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro für die Vertragslaufzeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de

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