Innenminister Jeziorsky: Strafverschärfung für illegale Graffiti
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/05 Magdeburg, den 16. September 2005 Innenminister Jeziorsky: Strafverschärfung für illegale Graffiti Graffitischmierereien sind seit dem 8. Sept. 2005 nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky bundesweit als Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Danach könne die Verbreitung illegaler Graffiti mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Die bislang für das Land Sachsen-Anhalt geltende Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung, die eine Geldbuße bis 5.000 Euro vorgesehen habe, sei damit gegenstandslos geworden und werde aufgehoben. Weil der Bund in der Vergangenheit untätig geblieben war, hatte Innenminister Jeziorsky bereits im Jahr 2002 eine Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Illegale Graffiti konnte seitdem in Sachsen-Anhalt zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was für die Jahre 2003 und 2004 in Sachsen-Anhalt zu einem Rückgang um insgesamt 13 % bei Graffitischmierereien führte. Mussten im Jahr 2003 noch 4.415 Fälle registriert werden, waren es im Jahr 2004 ¿nur¿ 3.839 Fälle. Sachsen-Anhalt und andere unionsgeführte Länder hatten in der Vergangenheit mehrfach bundesrechtliche Regelegungen zur Bekämpfung illegaler Graffiti gefordert und die zögerliche Haltung von Rot-Grün in dieser Frage kritisiert. So hat z. B. der Bundesrat im Mai 2004 auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt den Bundestag aufgefordert, seine Beratungen über den im Dezember 2002 vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Graffitibekämpfungsgesetzes unverzüglich fortzusetzen und das Gesetz zügig zu beschließen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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