Gespräche über Atemschutzübungsstrecke im Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 97/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 97/2005 Halle (Saale), den 22. September 2005 Gespräche über Atemschutzübungsstrecke im Landesverwaltungsamt Nachbesserungen durch LK Wittenberg dringend erforderlich Nach den wahrnehmbaren öffentlichen Protesten der Feuerwehren des Landkreises Wittenberg zum Thema Feuerwehrtechnisches Zentrum im Landkreis Wittenberg hat das Landesverwaltungsamt zu einem Fachgespräch geladen, um die vom Landkreis vorgelegten Zahlen und Daten erläutert zu erhalten. In der Auseinandersetzung um die Finanzierung einer Atemschutzübungsstrecke gab und gibt es noch großen Klärungsbedarf. Das Landesverwaltungsamt sieht die dringende Notwendigkeit, die gesetzlich festgeschriebene Ausbildung der Atemschutzgeräteträger zu gewährleisten. Atemschutzgeräteträger müssen mindestens einmal im Jahr die Atemschutzübungsstrecke durchlaufen. Dies ist durch den Landkreis Wittenberg sicher zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass sich der Landkreis Wittenberg in einer äußerst angespannten Haushaltslage befindet und die Möglichkeit einer weiteren Kreditaufnahme für den Bau einer Atemschutzanlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen ist, konnte das Ziel des Gespräches nur sein, dem Landkreis Wittenberg alternative Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Ausgangssituation Nach den Feststellungen des Landesverwaltungsamtes gibt es keine haushaltsmäßige Absicherung für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage im Wert von ca. 1,5 Mio. Euro. Der Neubau einer solchen Atemschutzübungsanlage hätte in der Haushaltsplanung enthalten sein müssen. Allerdings hat der Kreistag bei seinem diesjährigen Beitrittsbeschluss zur kommunalaufsichtlichen Haushaltsverfügung andere politische Prioritäten gesetzt und den Bau dieser Anlage aus der Haushaltsplanung gestrichen. Aus diesem Grund scheint es derzeit kaum möglich, eine Finanzierung der Anlage zu legitimieren. Eine anderweitige Initiative ist im Moment für das Landesverwaltungsamt nicht erkennbar. Selbst wenn der Kreistag dieses Vorhaben weiter verfolgen wollte, müssten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um die haushaltsmäßige Absicherung herstellen zu können. In dem heutigen Fachgespräch konnten vom Landkreis noch keine Maßnahmen genannt werden, die eine Ausdehnung des genehmigten Kreditrahmens für die Finanzierung dieser Anlage ermöglichen würde. Im Übrigen gab das Fachgespräch Anlass, auf die Planungen des Landkreises Wittenberg zum nachhaltigen Ausbau der feuerwehrtechnischen Zentrale einzugehen. Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren erhebliche Summen in Teilkomponenten investiert, die nach Ansicht des Landesverwaltungsamtes nur schwer wirtschaftlich zu betreiben sind. Umso wichtiger erscheint dem Landesverwaltungsamt für weitere Komponenten des feuerwehrtechnischen Zentrums eine strenge und konsequente Prüfung der Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen. Selbst ein Landkreis mit vorbildlichster Haushaltsführung und Rücklagen, die eine derartige Investition problemlos ermöglichen würden, wäre gehalten, die bisherige Planung für die feuerwehrtechnische Zentrale zu überarbeiten und diese an die finanziellen Möglichkeiten des Landkreises anzupassen. Dies gilt erst recht angesichts der prekären Haushaltssituation des Landkreises Wittenberg, die in der Vergangenheit selbst von führenden Verantwortlichen des Landkreises als "nicht konsolidierbar" bezeichnet wurde. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage hat erstaunlicherweise der Landkreis Wittenberg auch nicht darlegen können, welche besonderen Anstrengungen er unternommen hat, um die Atemschutzgeräteträger in Atemschutzübungsanlagen benachbarter Landkreise trainieren zu lassen, um damit seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Die in der Öffentlichkeit wahrnehmbare Behauptung, eine Fremdnutzung sei unpraktikabel, da nur die "schlechten Übungszeiten" für die Wehren des Landkreises Wittenberg übrig blieben, lässt sich nicht erklären, da nachweislich entsprechende Kapazitäten organisierbar sind. Auf der Grundlage seriöser Daten und Zahlen soll nun überprüft werden, inwieweit eine vertraglich festgesetzte Nutzung von Übungsstrecken anderer Landkreise angesichts des fehlenden Kreistagsbeschlusses die vorerst praktikable Lösung sein kann. Hier stellen allerdings die in der Öffentlichkeit genannten Zahlen keine belastbare Basis dar. Hier muss der Landkreis nachbessern. Das Landesverwaltungsamt sichert dem Landkreis Wittenberg zu, die für die Ausstattung der Atemschutzübungsstrecke bewilligten Fördermittel von 60.000 Euro trotz der lückenhaften Kalkulation bereitzuhalten. Allerdings ist durch den Landkreis zu prüfen, ob dieser Übungsparcours preiswerter errichtet werden kann, um eine Alternative für die Feuerwehrleute zu einer Atemschutzübungsanlage (Kosten 1,5 Mio Euro) zu schaffen. "Das Landesverwaltungsamt ist auch zu einer intensiven Beratung des Landkreises bereit.", erklärt der Leiter der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes Volker Harms. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244
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