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Magdeburg, den 22.09.2005

Kultusministerium nimmt Stellung zu Vorwürfen aus dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 222/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 222/05 Magdeburg, den 23. September 2005 Kultusministerium nimmt Stellung zu Vorwürfen aus dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes Im Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes wird behauptet, das Kultusministerium habe seine Aufsichtspflichten über die Stiftung Kloster Michaelstein angesichts der nicht immer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Stiftung nicht in erforderlichem Maße wahrgenommen. Aus Sicht des Kultusministeriums ist festzuhalten, dass der Landesrechnungshof zwischen stiftungsinternen Fragen und Fragen der Stiftungsaufsicht nicht ausreichend unterscheidet. Es werden auch Sachverhalte kritisiert, die durch die Gremien der Stiftung und das Kultusministerium im Rahmen seiner Aufsicht längst aufgegriffen worden sind. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass Staatssekretär Willems in seiner Eigenschaft als Stiftungsratsvorsitzender seit dem Jahr 2002 aus eigener Initiative und keineswegs durch den Landesrechnungshof veranlasst, durch konsequentes Einschreiten den erkannten Missständen im Verwaltungs- und Geschäftsgebaren der Stiftung, deren Ursachen bis weit in die 90er Jahre zurückreichen, entgegen getreten ist. Die Protokolle der Stiftungsratssitzungen sprechen hier eine deutliche Sprache. In der Konsequenz wurde die Stiftung Kloster Michaelstein wegen personeller Probleme in der Geschäftsführung ein halbes Jahr kommissarisch geführt und wird seit dem 1.1.2005 gänzlich von der Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt verwaltet. Damit ist eine wesentliche Verbesserung der Situation erreicht worden. Dies sollte der Landesrechnungshof ausreichend würdigen. Des weiteren greift der Landesrechnungshof die im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums durchgeführten Hochschulbaupilotprojekte an und stellt pauschal fest, die angestrebte größere Kosten- und Termingarantie sei nicht erreicht worden. Aus Sicht des Kultusministeriums ist dieses Fazit des Landesrechnungshofes nicht ausgewogen. Die bei weitem positiven Ergebnisse der Durchführung der Pilotprojekte werden vom Landesrechnungshof nahezu vollständig ignoriert, Kritikwürdiges wird verallgemeinert und überzogen bzw. sogar falsch dargestellt. Bei der Baumaßnahme Neubau Ia/Ib für die Hochschule Anhalt in Dessau weist der Abrechnungsstand bislang noch eine Reserve von 1,38 Mio. Euro bis zur Erreichung des Kostendeckels auf. Die festgestellten Mängel an der Fassade und am Dach des in den Jahren 1997 bis 1998 errichteten Gebäudes Ib gehen laut gutachterlicher Ermittlung auf eine fehlerhafte Planung und Ausführung zurück. An der Beseitigung der Baumängel wird noch gearbeitet. Das Kultusministerium hat längst eine gerichtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten veranlasst. Durch gezielte Eingriffe des Ministeriums wurde seither dafür Sorge getragen, dass Wiederholungen ausgeschlossen werden konnten. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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