Landesregierung beschließt Verkauf der Liegenschaft Allstedt an Bieterkonsortium
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 54/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 54/05 Magdeburg, den 27. September 2005 Landesregierung beschließt Verkauf der Liegenschaft Allstedt an Bieterkonsortium Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute den Verkauf des ehemaligen Flugplatzgeländes Allstedt an das Bieterkonsortium Nooren / IMOVEST zum Festpreis von 865.000 Euro beschlossen. Der Zuschlag erfolgte gemäß Ausschreibung an den meistbietenden Bewerber, nachdem bereits seit 1995 vergeblich versucht wurde, Investoren für den 1993 dem Land Sachsen-Anhalt zugeordneten ehemaligen Militärflugplatz zu finden. Soweit sich überhaupt potentielle Käufer für die Liegenschaft interessierten, scheiterten weitere Verhandlungen an Altlastenproblemen und fehlender Erschließung. Inzwischen hat das Land bis 2004 ca. 4,5 Mio. Euro für die Altlastenbeseitigung verausgabt. Die Liegenschaft war öffentlich ausgeschrieben worden. Die Investoren planen, auf dem rund 480 Hektar großen Gelände gewerblich zu investieren. Unter anderem sind verschiedene Betriebsstätten im Bereich Luftfahrttechnik sowie die Errichtung einer Schweinemastanlage geplant. Ab Erhalt der erforderlichen gewerblichen Genehmigung sollen hier innerhalb von fünf Jahren 130 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Das Investitionsvolumen im Falle einer Erteilung der beantragten Genehmigung wird voraussichtlich 103 Millionen Euro betragen. Außerdem verpflichten sich die Käufer, die Kosten für die erforderlichen Landschaftspflegemaßnahmen zu übernehmen. Eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörden wird nur erteilt, wenn alle Belange der Ökologie und des Tierschutzes berücksichtigt sind. Mit dem Verkauf liegt das Risiko der noch ausstehenden Genehmigung der Investitionspläne durch die zuständigen Behörden allein beim Käufer. Dies gelte insbesondere für die Genehmigungsentscheidung nach den strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Schädliche Umweltbelastungen sind insoweit auszuschließen. Wie diese Genehmigung sich nach Art und Umfang auf die geplanten Tierplätze der Schweinemastanlage auswirken werde, sei noch völlig offen. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de
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