MD - Jugendlicher schoss mit Softair-Waffe auf Kinder
PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 611/05 Magdeburg, den 29. September 2005 MD - Jugendlicher schoss mit Softair-Waffe auf Kinder Ein 14-Jähriger schoss am Mittwoch, dem 28. September in der Magdeburger Astonstraße auf zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren. Das Brüderpaar erlitt durch die verschossenen Hartplastikkugeln leichte Verletzungen in Form von Hämatomen an den Armen. Polizeibeamte des Zentralen Einsatzdienstes konnten den mutmasslichen Schützen in Tatortnähe feststellen. Die benutzte Softair-Waffe, ein "shotgun"-Gewehr, hatte er zwischenzeitlich in einem Gebüsch versteckt. Die Softair-Waffe und die dazugehörige Munition wurden durch die Beamten sichergestellt. Bei der übergabe des Jugendlichen an seinen Vater, fanden die Polizisten dann weitere 20 Softair- bzw. Spielzeugwaffen, die allesamt zur Gefahrenabwehr sichergestellt wurden. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Untersuchung zur genauen Einklassifizierung der Waffen erfolgen. Der 14-Jährige muss sich jetzt wegen Verdacht der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Da außerdem eine der sichergestellten Waffen über einen Laserpointer verfügte, wird auch der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz geprüft. (kü.) Soft-Air-Waffen sind Waffen, die mit einem Federdrucksystem arbeiten und Plastekugeln verschießen. Sie werden in drei Gruppen eínklassifiziert, die sich nach ihrer Geschossenergie von unter 0,08 bis über 0,5 Joule in drei Gruppen unterscheiden. Das Gefährliche an diesen Waffen ist ihr Aussehen. Hier werden Kriegswaffen, wie Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder sogenannte Pumpguns vom äußeren Anschein her detailgetreu nachgebaut. Personen, die sich damit in der öffentlichkeit bewegen, können so unter Umständen auch einen den Einsatz der Polizei auslösen, so geschehen am 07. März 2005 in der Magdeburger Arndtstraße (sh. Pressemeldung 050308-151 ¿ MD). Polizeibeamte wiederum müssen bei Einsätzen zu Delikten mit dem Verdacht des Schusswaffengebrauchs bestimmte Eigensicherungsmaßnahmen beachten. Sie können in keinem Fall davon ausgehen, dass die Waffe nur Attrappen sind. So kann das Aufeinandertreffen von Polizei und Personen, die mit Soft-Air-Waffen hantieren, für diese Personen zu einem lebensgefährlichen Unternehmen werden. Solange es keine gesetzlichen Grundlagen gibt, diese Waffen zu verbieten, hilft nur der Appell an die Eltern, nicht zuzulassen, dass ihre Kinder mit derartigem "Spielzeug" hantieren. Bundesweit kam es bereits zu einer Vielzahl von Einsätzen dieser Art und es ist bisher nur dem umsichtigen Auftreten der Polizeibeamten zu verdanken, dass es noch nicht zu Verletzungen oder Todesfällen kam. Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de
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