Anhörungsverfahren abgeschlossen Im Osten entsteht neuer Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt"
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 166/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 166/05 Magdeburg, den 4. Oktober 2005 Anhörungsverfahren abgeschlossen Im Osten entsteht neuer Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt" Der Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt erstreckt sich südlich der Ortschaft Wahl (bei Loburg) in den Landkreisen Anhalt- Zerbst und Wittenberg. Das ist das Ergebnis des öffentlichen Anhörungsverfahrens an dem 18 Vereine und Verbände sowie 78 Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt wurden. Die öffentliche Erklärung zum Naturpark soll in den nächsten Wochen erfolgen. Skeptiker fanden sich im Jerichoer Land. Hier forderten mehrere Gemeinden, aus dem geplanten Naturpark ausgenommen zu werden. Im Nordteil war der gesetzlich geforderte "enge räumliche Zusammenhang" des Naturparkgebietes dadurch nicht mehr gegeben. In einer gemeinsamen Besprechung verständigten sich Naturparkverein, Umweltministerium und Landesamt für Umweltschutz deshalb auf eine neue Grenzziehung. Der Naturpark wird etwas kleiner als ursprünglich geplant. Bei der Einrichtung von Naturparks setzt Sachsen-Anhalt auf absolute Freiwilligkeit. Eine Erweiterung des Naturparks zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Umweltministerin Petra Wernicke zeigte sich zuversichtlich, dass es dem Naturparkverein gelingen wird, die Skeptiker von heute schon bald zu überzeugen: "Wenn der Naturpark brummt, werden alle mitmachen wollen." Ziel ist ein attraktiver, wirtschaftlich und naturtouristisch erfolgreicher Naturpark. Die Größe sei dabei nicht entscheidend, so Wernicke. Als Naturpark werden daher nur Gebiete ausgewiesen, in denen die Bewohner, Eigentümer und Nutzer neben dem Schutz der Natur gleichzeitig auch den Erhalt der Kulturlandschaft und die nachhaltige regionale Entwicklung unter dem Dach eines Naturparks entwickeln wollen. Der Naturpark Fläming, der sich auch in Brandenburg erstreckt, wird in Sachsen-Anhalt 82.425 ha umfassen. Ursprünglich sollten es 111.265 ha in Sachsen-Anhalt werden. Der Naturpark ist keine neue Schutzkategorie, betonte Wernicke. Vielmehr gelten lediglich Vorschriften der bereits bestehenden Landschafts- und Naturschutzgebiete. Touristische oder gastronomische Einrichtungen, die nicht im Naturpark liegen, können trotzdem Mitglied im Naturparkverein sein und von Werbungs- und Synergieeffekten profitieren. Die öffentliche Anhörung fand vom 28.Juni bis zum 29.Juli 2005 statt. Insgesamt gingen 31 Stellungnahmen mit Vorschlägen und Hinweisen ein. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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