Fahrradfahrer im Visier der Polizei
HBS - Pressemitteilung Nr.: 063/05 HBS - Pressemitteilung Nr.: 063/05 Magdeburg, den 4. Oktober 2005 Fahrradfahrer im Visier der Polizei Wie die aktuelle Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens für die ersten acht Monate des Jahres 2005 im Dienstbereich der Polizeidirektion Halberstadt ergab, ist die Beteiligung von Fahrradfahrern an Verkehrsunfällen alarmierend angestiegen. In diesem Zeitraum ereigneten sich 417 Unfälle bei denen Radfahrer mit von der Partie waren. Weit über 100 Radler wurden leicht oder schwerverletzt und 4 starben an den Unfallfolgen. Weit mehr als die Hälfte dieser Verkehrsunfälle sind auf falsches Verhalten der Fahrradlenker zurückzuführen - im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung um nahezu 70%. Dieser Trend spiegelt sich in allen 5 Landkreisen des Direktionsgebietes wieder. In den kommenden Monaten werden daher die Beamten der Polizeireviere Aschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode und des Bördekreises verstärkt das Verkehrsverhalten der Fahrradfahrer kontrollieren. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Hauptunfallursachen Fahruntüchtigkeit und falsche Straßenbenutzung sowie auf sonstige nicht erlaubte Verhaltensweisen dieser Verkehrsteilnehmergruppe gerichtet. Fahrradfahrer nehmen als vollwertige Teilnehmer am Straßenverkehr teil, scheinen aber vielfach die Verkehrsregeln nicht richtig zu kennen oder diese bewusst zu missachten. Nachfolgend weist die Polizei nochmals auf die wichtigsten dieser Regeln hin und gibt weitere Ratschläge, die dazu dienen sollen, die Unfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern zu minimieren: - Radfahrer im Straßenverkehr müssen sich an die Regeln der StVO halten. - Fußgängerzonen, Einbahnstraßen und Busspuren dürfen nur bei Vorhandensein eins Zusatzschildes ¿Fahrrad frei¿ benutzt werden. - Sind gekennzeichnete Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden, müssen diese benutzt werden; auch hier gilt das Rechtsfahrgebot. - Bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen. - Radwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege auf der linken Fahrbahnseite dürfen nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich auch für Fahrradfahrer durch Verkehrszeichen freigegeben sind. - Gibt es keine gesonderten Radwege, müssen Radfahrer die Straße benutzten und nicht den Gehweg. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen als Radfahrer Gehwege benutzen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen dies. - Alkohol und Fahrradfahren passen nicht zusammen! Bereits bei geringen Blutalkoholwerten lassen Sehvermögen und Reaktionsgeschwindigkeit nach, der Gleichgewichtssinn wird gestört. Bedenken Sie außerdem: fahren Sie mit einem Blutalkoholwert von 0,3 bis 1,59 Promille mit Ausfallerscheinungen oder mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad, kann Ihnen das sogar den Führerschein kosten. - Nur verkehrssichere Fahrräder sind im Straßenverkehrs zugelassen. Hierzu gehören neben funktionstüchtigen Bremsen auch die vorgeschriebenen Reflektoren und eine funktionierende Beleuchtung. - Auch für Radfahrer ist das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt verboten. - Walk-, Discman oder MP3-Player sind erlaubt, jedoch muss die Lautstärke so eingestellt sein, dass die akustische Wahrnehmungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht beeinträchtigt ist. - ¿Tarnen¿ Sie sich und Ihre Kinder nicht durch dunkle Bekleidung. Helle auffällige Farben oder reflektierende Applikationen machen Sie für die anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar und erhöhen Ihre Sicherheit im Straßenverkehr. - Das Tragen eines Schutzhelmes ist für Radfahrer nicht zwingend vorgeschrieben. Untersuchungen haben aber belegt, dass zahlreiche tödlich verlaufende Kopfverletzungen von Radfahrern oder dauerhafte neurologische Schäden durch das Tragen eines Schutzhelmes hätten vermieden werden können. Impressum: Polizeidirektion Halberstadt Pressestelle Theaterstraße 6 38820 Halberstadt Tel: 03941/590 - 208 Fax: 09341/ 590 - 260 Mail: pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de
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