Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG)
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/05 Magdeburg, den 6. Oktober 2005 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG) - TOP 5 der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005 - Gesetzentwurf der Landesregierung, LT-Drs. 4/2182 Anrede, Sie haben heute den Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Als Innenminister freue ich mich darüber besonders, denn hiermit schließt sich der Kreis der Reform der Verwaltungsebenen um ein großes weiteres Stück. Sachsen-Anhalts Verwaltung wird neu aufgestellt und wir können feststellen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Wenn Sie die zahlreichen offen und auch die zum Teil verdeckt geführten Diskussionen über neue Kommunal- und Verwaltungsreformen in anderen Bundesländern betrachten, dann stellen Sie fest, dass wir in diesem Vergleich gut dastehen. Ich treffe dieses Urteil in dieser und nicht in der Form eines Superlativs, wie es ein überregionales Medium getan hat: Ich darf, um dies zu belegen, zitieren ¿ und ich zitiere nicht irgendeine Zeitung, sondern die Süddeutsche Zeitung, die sicherlich nicht ¿unionsnah¿ ist, vom 15. Juni 2005: ¿Alle ostdeutschen Ministerpräsidenten ächzen unter derselben Last: Die Strukturen.... Reformer sitzen auch in Magdeburg, Dresden, Erfurt und Potsdamm. Am weitesten ist Sachsen-Anhalt: das Gesetz über die Neuordnung der Kreise liegt bereits im Landtag. Deren Zahl verringert sich demnach am 1. Juli 2007 von 21 auf 11.¿ Anrede, wir sollten dieses Lob ruhig annehmen, denn ein Blick zurück zeigt, dass wir unsere Arbeit nicht verstecken brauchen: Nicht nur die Reform der Landesverwaltung, sondern auch die der Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wurden in dieser Legislaturperiode aufgegriffen und umgesetzt. Die Kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde auf eine neue Basis gestellt. Die Deregulierung vorangetrieben. Die Neustrukturierung der Kreisebene bildet insoweit einen vorläufigen Schlussstein ¿ die Verwaltungsebenen sind dann neu ausgerichtet, ausgerichtet an den Anforderungen der Zukunft, ausgerichtet darauf, Einsparpotentiale zu eröffnen und die Leistungsfähigkeit zu steigern, ausgerichtet darauf, weiterhin effektiv für den Bürger tätig werden zu können, ohne, dass die regionale Identität der Menschen und die ¿kommunalpolitische Regierbarkeit¿ verloren geht. Sehr geehrte Abgeordnete, wir haben etwas getan, was notwendig und sachgerecht war und ich sage das gerne: ich kann die Süddeutsche Zeitung insoweit nur bestätigen: andere Bundesländer sind in diesem Punkt noch nicht so weit wie wir. Der Dank dafür gebührt den kommunalpolitischen Akteuren vor Ort sowie den zahlreichen Verbänden, Kammern und Kirchen, die diesen Prozess stets konstruktiv begleitet haben und ¿ dass möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen ¿insbesondere Ihnen als Abgeordnete. Denn Sie haben die Frage der Verwaltungsmodernisierung positiv und sehr aufgeschlossen begleitet und eine inhaltlich offene und tiefgehende und zügige Beratung des Gesetzes zur Kommunalneugliederung vorgenommen. Anrede, dass es dabei auch Streitpunkte gab und gibt, ist bei diesem Thema nicht verwunderlich. Wie es parlamentarischer Brauch ist, wurde und wird über diesen Gesetzentwurf gestritten. Ich habe Respekt vor der parlamentarischen Auseinandersetzung ¿ aber dabei muss auch bei den Fakten geblieben werden. Lassen Sie mich noch einmal kurz darlegen, wie die Fakten im Falle der Neugliederung der Landkreise wirklich aussehen: Auf der Grundlage der Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Stand 31.12.2003) gibt es 323 Kreise in Deutschland. Nach Einwohnergrößen gestaffelt ist der größte Kreis Sachsen-Anhalts derzeit auf Platz 156 zu finden. Allein 9 Kreise finden sich auf den Plätzen 304 fort folgende. Aufgrund des Gesetzentwurfes, über den Sie heute beraten, wäre der einwohnerstärkste Kreis dann auf Platz 62 statt auf Platz 156, und sieben Kreise wären unter den ersten 110 ¿ also dem ersten Drittel der Kreise in Deutschland. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir einen bedeutenden Schritt bei der Vergrößerung der Landkreise gehen. Sieben von elf Landkreisen im ersten Drittel, das ist eine gute Zahl! Nur vier der neu gebildeten Landkreise erreichen das nicht. Aber: Sehr geehrte Abgeordnete der Opposition, ich habe nicht gehört, dass Sie den Rest von zwei Dritteln der Kreise in Deutschland für nicht zukunftsfähig halten. Ich will es auch nicht behaupten. Aber woran wollen Sie dann inhaltlich Ihre Kritik am Gesetzentwurf festmachen? Hier wird deutlich, dass Ihre Kritik auf theoretische Überlegungen zurückzuführen ist, die in der Praxis nicht zu bestätigen ist. Anrede, der deutsche Durchschnittskreis hat 174 000 Einwohner auf einer Fläche von ca. 1000 km², der Sachsen-Anhaltische nach der Kreisgebietsreform 181.000 Einwohner verteilt auf mehr als 1800 km². Derzeit sind 60 % der Kreise in Deutschland kleiner als 150.000 Einwohner, nach unseren Vorstellungen sollen es in Sachsen-Anhalt nur noch 27 % sein. Und die sind auch aufgrund der Bevölkerungsdichte gerechtfertigt. Anrede, vor dem Hintergrund dieser Zahlen die Zukunftsfähigkeit der neuen Landkreise zu bestreiten, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Die vorgesehenen Strukturen haben beste Chancen, langfristig effektiv zu arbeiten. Anrede, vergleicht man die ursprünglich von der Landesregierung eingebrachte Fassung des Gesetzentwurfes mit der jetzigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses, fällt auf, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren trotz der mit dieser Thematik untrennbar verbundenen zahlreichen Interessenkonflikte wenige Änderungen erfahren hat. Nach meiner festen Überzeugung ist diese Tatsache auch auf die intensiven Vorarbeiten der Landesregierung vor der Einbringung des Entwurfes in das Parlament, insbesondere die umfassende Vorab-Beteiligung aller betroffenen Kommunen und vieler Institutionen, Verbände, Kammern und anderer Gruppierungen, zurückzuführen. Anrede, es war und ist Strategie der Landesregierung, keine Reform ¿über die Köpfe der Menschen hinweg¿ zu betreiben. Ein gutes Ergebnis kann vielmehr nur gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort erreicht werden. Deshalb wurde ein sehr umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt. Sämtliche Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt wurden zu dem Gesetzentwurf angehört. Der Gesetzentwurf wurde zudem im Rahmen einer Landrätekonferenz vorgestellt und in Bürgermeisterkonferenzen, die in jedem Landkreis stattfanden, erörtert. Das Anhörungsverfahren erstreckte sich auch auf landesweit tätige Verbände. Auch wurden Kreiskonferenzen in allen Landkreisen durchgeführt, in denen sich auf kreislicher Ebene tätige Vereinigungen wie auch örtliche Politiker und Wirtschaftsvertreter zu dem Entwurf positionierten und eigene Vorstellungen vortrugen. Diese Einbindung ausnahmslos aller Kommunen des Landes und der Versuch, möglichst viele Institutionen, Verbände, Kammern und andere Gruppierungen einzubinden, geschah in einem Umfang, der seinesgleichen sucht. Gestatten Sie mir daher an dieser Stelle einen erneuten herzlichen Dank an alle Personen und Institutionen, die den Prozess dieser Anhörungen konstruktiv begleitet haben, gleich ob in der Sache zustimmend oder kritisch. Anrede, es war von Anfang an klar, dass bei einer kommunalen Neugliederung nicht dem Wunsch aller Beteiligten entsprochen werden kann. Aber wie Sie, sehr geehrte Abgeordnete, sehen, konnten wir durch das enge Zusammenwirken mit den Verantwortlichen vor Ort einen sehr weit gehenden Konsens herstellen. Wenige Bereiche verblieben, in denen die widerstreitenden Interessen nicht ausgeglichen werden konnten. Wir haben auch für diese Fälle anhand der Vorgaben des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes und objektiven Kriterien Vorschläge erarbeitet, die wir Ihnen in dem Entwurf zur Neugliederung der Landkreise vorgelegt haben. Anrede, die Kriterien, nach denen die Landkreise neu geordnet wurden, brauche ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Sie werden bereits durch das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz festgelegt. Die Anwendung dieser Kriterien engte die Zahl der möglichen Varianten ein. Gleichwohl kann ich als Ergebnis vieler Gespräche vor Ort bestätigen, dass diese Begrenzungen - und insbesondere auch die Flächenbegrenzung - ihre Richtigkeit haben. Immer wieder wurde mir bestätigt, dass die Ausübung von ehrenamtlicher Tätigkeit keine größeren Landkreise zulässt als die vorgesehenen. Diese Meinung vertraten nicht nur Kreistagsmitglieder, sondern ehrenamtlich Tätige in ganz verschiedenen Lebensbereichen. Diese Ansicht wurde übrigens auch parteiübergreifend vertreten, so dass ich die verehrten Abgeordneten der Opposition bitten möchte, sich doch mal an die eigene Basis zu wenden, wenn immer wieder lautstark noch größere Landkreise gefordert werden. Sehr geehrte Abgeordnete der Opposition: Sie würden mit größeren Landkreisen das Ehrenamt auf kreislicher Ebene im Kern treffen und der kommunalen Selbstverwaltung dieser Verwaltungsebene Schaden zufügen. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf enthält eine sachgemäße und angemessene Antwort auf die Anforderungen der Zukunft, respektiert und unterstützt das Selbstverwaltungsrecht der Kreise und kommt den Interessen vor Ort so weit es geht entgegen. Anrede, im Land Sachsen-Anhalt wird seit langer Zeit über die kommunale Neugliederung gesprochen. Unter der CDU-FDP-Landesregierung sind die Verwaltungs- und Gebietsreformen endlich wirklich angepackt worden. Sie, sehr geehrte Abgeordnete, haben heute die Möglichkeit, mit dem Beschluss über das Kommunalneugliederungsgesetz einen wesentlichen Schlussstrich im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Land zu setzen, und die Bevölkerung erwartet dies auch von Ihnen. Diskutiert wurde genug, es ist Zeit zum Handeln. Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte um Ihre Zustimmung. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
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