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Magdeburg, den 05.10.2005

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Oddset- Staatsvertrages

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/05 Magdeburg, den 6. Oktober 2005 Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Oddset- Staatsvertrages - TOP 9 der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005 - LT-Drs. 4/ 2406 Anrede, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Änderung des sogenannten Oddset-Staatsvertrages zugestimmt werden. Die Länder hatten sich bereits im Jahre 2002 mit dem Oddset-Staatsvertrag dafür ausgesprochen, gemeinnützige Vorhaben des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 zu fördern und dafür Erträge aus den von den Lottogesellschaften der Länder veranstalteten Oddset-Sportwetten bereitzustellen. Geplant waren im Zusammenhang mit der WM insbesondere Familiensporttage, Maßnahmen zur Talentförderung, kulturelle Rahmenprogramme sowie völker­verbindende Projekte und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports. Anrede, die Entwicklung des Aufkommens aus den Oddset-Sportwetten in den Jahren 2002 bis 2004 hat gezeigt, dass auf der Basis des bestehenden Staatsvertrags kein Mittelaufkommen in der angestrebten Höhe für die geplanten Maßnahmen zur Unter­stützung des Rahmen- und Veranstaltungsprogramms der WM 2006 zu erreichen ist.  Daher ist eine Änderung des Staatvertrages vorgesehen, die zur Steigerung dieser Mittel aus den Oddset-Sportwetten führen soll. Hierzu soll der § 1 Abs. 1 des Staatvertrages dahingehend ge­ändert, dass als Bemessungsgrundlage für die Jahre 2005 und 2006  jeweils der niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt wird. Mit der vorgesehenen Änderung wird zugleich klargestellt, dass nicht etwa glücks­spielrechtliche Regelungen zur Erzielung von Einnahmen geschaffen werden, son­dern diese Regelungen unverändert - entsprechend den Zielen des Lotteriestaats­vertrages - beibehalten werden; nämlich die Begrenzung der Glücksspielmöglichkei­ten zu gewährleisten und zugleich sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Ein­nahmen der  Förderung gemeinnütziger Zwecke zufließt. Zu betonen ist, dass durch die Änderung keine Mehrbelastung für den Landeshaus­halt entsteht. Der Deutsche Fußballbund soll unverändert 12 v. H. des Betrages der jährlichen Einnahmen der Lottogesellschaften aus Oddset-Wetten erhalten, die einen bestimmten Basisbetrag  - nach der Änderung für Sachsen-Anhalt das Ergebnis des Jahres 2003 - übersteigen.  Im übrigen verbleibt es bei der bisherigen Verteilung der gesamten Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke. Dieser Änderung des Staatsvertrages und der dadurch erforderlichen Anpassung des § 9 Abs. 3 Satz 1 des Glücksspielgesetzes unseres Landes  soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt werden. Anrede, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um eine zügige Beratung in den Ausschüssen, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten zu gewährleisten. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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