Debatte - Becker: Stalking muss eigenständiger Straftatbestand werden - Opfer besser schützen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/05 Magdeburg, den 11. Oktober 2005 Debatte - Becker: Stalking muss eigenständiger Straftatbestand werden - Opfer besser schützen Magdeburg (MJ). Rund 160 Teilnehmer beschäftigen sich heute in den Räumen des Justizministeriums auf einer Fachtagung des Landesverbandes für Opferhilfe Sachsen-Anhalt und der Landeszentrale für politische Bildung mit dem Thema "Stalking". Schirmherr, Sachsen-Anhalts Justizminister Becker sagte, dass er sich nachdrücklich für einen besseren Schutz von Stalking-Opfern einsetzen werde. "Stalking muss als eigenständiger Straftatbestand Eingang im Strafgesetzbuch finden", so der Minister. Durch die derzeitige Gesetzeslage sei Stalking ¿ also das systematische und zielgerichtete Nachstellen - , das in zahlreichen Facetten vorkomme, noch nicht abgedeckt. "Wir wollen, dass Stalking-Handlungen im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden", so Becker. Wenn durch Stalking Menschen in Lebens bedrohliche Lagen geraten, sei es zudem notwendig, bei dringendem Tatverdacht Untersuchungshaft anordnen zu können, so der Ressortchef. "Es geht aber nicht nur darum, Stalking-Täter zu bestrafen, sondern vor allem um eine abschreckende Wirkung, die dem Schutz der Opfer dient." Eine entsprechende Bundesratsinitiative, hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts uneingeschränkt unterstützt. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Sandra Littmann, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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