(OLG NMB) Unterbringung des Angeklagten im Kinderpornografieprozess Magdeburg
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 018/05 Naumburg, den 13. Oktober 2005 (OLG NMB) Unterbringung des Angeklagten im Kinderpornografieprozess Magdeburg Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat einen Beschluss der Jugendschutzkammer des Landgerichts Magdeburg im sogenannten Marcy-Prozess bestätigt, durch den die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet worden ist. Zur Begründung haben die hiesigen Richter ausgeführt, die Strafkammer des Landgerichts habe ausreichend dargelegt, dass nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme dringender Tatverdacht gegen den Angeklagten bestehe, in neun Fällen kinderpornografische Schriften verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und besessen zu haben. Auch habe die Strafkammer ausreichend dargelegt, dass dringende Gründe für die Annahme vorhanden seien, der Angeklagte habe die Straftaten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Die Strafkammer habe zutreffend angenommen, die öffentliche Sicherheit erfordere die einstweilige Unterbringung des Angeklagten. gez. Ursula Mertens, Ri¿inOLG Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
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