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Magdeburg, den 13.10.2005

Verkauf der Liegenschaft Allstedt / Finanzminister Paqué: Genehmigungsverfahren zum Bau der Schweinehaltungsanlage völlig ergebnisoffen

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 59/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 59/05 Magdeburg, den 14. Oktober 2005 Verkauf der Liegenschaft Allstedt / Finanzminister Paqué: Genehmigungsverfahren zum Bau der Schweinehaltungsanlage völlig ergebnisoffen Angesichts der Proteste der Bürgerbewegung ¿Contra Schweinefabrik in Ziegelroda¿ gegen die Entscheidung der Landesregierung, die Liegenschaft ¿Allstedter Flugplatz¿ an ein Bieterkonsortium zu verkaufen, ruft Finanzminister Karl-Heinz Paqué dazu auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Es dürften nicht der Verkauf des Geländes, wozu er als Finanzminister angehalten sei, und die Genehmigung einer Mastanlage miteinander vermengt werden. Er betonte, die Landesregierung habe sich die Entscheidung zum Verkauf nicht leicht gemacht. Nach Abwägung aller Faktoren habe es aber keine Alternative zu dem Verkauf der Fläche gegeben. Paqué weiter: ¿Mit dem Verkauf der landeseigenen Liegenschaft an das Bieterkonsortium ist noch keine Entscheidung über eine künftige Nutzung getroffen worden. Für die am Standort Allstedt geplante Schweinehaltungsanlage sind ein Raumordnungsverfahren und ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das Risiko des Ausgangs dieses Verfahrens liegt allein beim Investor, der, sollte es nicht zu einer Genehmigung kommen, über eine alternative Nutzung nachdenken müsste. Zunächst jedoch bleibt das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens abzuwarten, zu dem der erforderliche Genehmigungsantrag bisher noch nicht eingereicht worden ist. Hier ist unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere eine Verträglichkeitsprüfung bezüglich des betroffenen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebietes durchzuführen. Es wird genau geprüft werden, ob neben den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften auch alle weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Naturschutz-, Wasser-, Abfallrecht, Bau- und Bauplanungsrecht, Tierschutz, Veterinärhygiene und Arbeitsschutz eingehalten werden. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dazu erhält die Bevölkerung während eines in der örtlichen Tagespresse und dem Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes bekannt gegebenen Zeitraumes die Gelegenheit, die Antragsunterlagen und die zugehörigen Gutachten einzusehen und bestehende Bedenken zu äußern. Die eingelegten Einwände werden dann auf einem öffentlichen Erörterungstermin beraten und in die behördlichen Prüfungen einbezogen.¿ Paqué wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass erst nach dem Abschluss dieses Verfahrens eine Entscheidung zum Bau der Schweinehaltungsanlage getroffen werden könne: ¿Eine Genehmigung wird nur dann erteilt werden, wenn die Prüfung der Antragsunterlagen und zugehörigen Gutachten, der behördlichen Stellungnahmen und der Einwendungen der Bevölkerung ergibt, dass alle für das Vorhaben geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Dabei wird die Genehmigung des Vorhabens entscheidend von der Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen durch die Ammoniakemission abhängen.¿ Auch die jüngst bekannt gewordenen Absichten des Betreibers der Mastanlage, die Anlage kleiner zu bauen als ursprünglich vorgesehen, zeigten, dass das Verfahren völlig offen sei. Der Finanzminister wies im Zusammenhang mit der Vergabe der Liegenschaft noch einmal darauf hin, dass die Ausschreibung bereits Mitte 2003 beendet war und der Zuschlag an die Bietergemeinschaft Nooren/Imovest ging. Wer eine andere Nutzung als eine Schweinemastanlage wolle, hätte sich an der Ausschreibung beteiligen müssen. Dies stehe jedem frei. Dies habe er auch bei seinem Besuch der Liegenschaft im Mai dieses Jahres deutlich machen wollen. Sein Hinweis sei aber nicht so zu verstehen gewesen, dass nach der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens neue Angebote gemacht werden könnten. Dies sei rechtlich überhaupt nicht möglich.  Zur Information: Das Kabinett entschied am 27. September 2005, das Gelände des Flugplatzes Allstedt an das Bieterkonsortium Nooren/IMOVEST zu verkaufen. Der Zuschlag war bereits im Sommer 2003 erteilt worden gemäß einer Ausschreibung an den meistbietenden Bewerber (Zuschlag heißt, der Betreffende hat eine rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erwerb des Eigentums). Die Investoren planen, auf dem Gelände gewerblich zu investieren. Unter anderem sind verschiedenen Betriebsstätten sowie eine Schweinemastanlage geplant. Ab Erhalt der erforderlichen gewerblichen Genehmigung sollen auf dem Gelände innerhalb von fünf Jahren 130 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Das Investitionsvolumen im Falle einer Erteilung der beantragten Genehmigungen wird voraussichtlich 103 Millionen Euro betragen. Außerdem verpflichtet sich der Käufer, die Kosten für die erforderlichen Landschaftspflegemaßnahmen zu übernehmen. Zur Chronologie: Im Oktober 1993 wurde der Flugplatz Allstedt dem Land Sachsen-Anhalt als Restitutionsvermögen zugeordnet. Eine Verwendung für Verwaltungszwecke gab es nicht.Nach Munitionsberäumung im Dezember 1995 wurden etwa 260 Hektar Waldfläche der Liegenschaft der Landesforstverwaltung übergeben. Für einen Teil der Restflächen (Rund 100 Hektar) hatten sich die Anliegergemeinden Allstedt und Wolferstedt ohne Erfolg um die Erschließung als Gewerbegebiet bemüht. Die angestrebte Verwertung der Liegenschaft scheiterte 1995 und 1998 wegen der Altlastenprobleme und der fehlenden Erschließung. Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sollen nach einem Gutachten aus dem Jahr 1996 zwischen 6 und 12,5 Millionen Euro betragen. Soweit sich überhaupt potentielle Käufer erkundigten, waren diese nicht bereit, sich an den Kosten für die Altlastensanierung zu beteiligen. 1999 trat eine Arbeitsgruppe ins Leben mit dem Ziel einer schnellst möglichen Verwertung der Liegenschaft und Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbegebietes. In der Arbeitsgruppe waren das Regierungspräsidium Halle, der Landkreis Sangerhausen, die Bürgermeister der Anliegergemeinden , Vertreter aus Wirtschafts- und Finanzministerium vertreten. Auch der Arbeitsgruppe gelang keine Verwertung. Letztlich erklärten die Gemeinden Allstedt und Wolferstedt, die ursprünglich vorgesehene gemeindliche Begleitfinanzierung der geplanten Erschließungsmaßnahme aufgrund ihrer Haushaltslage nicht mehr sicherstellen zu können. Vor diesem Hintergrund schlugen Ende 2002 die Vertreter des Landkreises Sangerhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Allstedt vor, die Liegenschaft erneut über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu veräußern und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen ohne finanzielle Belastungen für die betroffenen Kommunen sicherzustellen. Im Sommer 2003 wurde die Ausschreibung beendet, den Zuschlag erhielt  die Bietergemeinschaft Nooren/Imovest. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de

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