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Magdeburg, den 17.10.2005

Innenminister Jeziorsky stellt neues Polizeikonzept gegen Stalking und häusliche Gewalt vor: Künftig Op-ferschutzbeauftragte in Polizeidirektionen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 478/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 478/05 Magdeburg, den 18. Oktober 2005 Innenminister Jeziorsky stellt neues Polizeikonzept gegen Stalking und häusliche Gewalt vor: Künftig Op-ferschutzbeauftragte in Polizeidirektionen Innenminister Jeziorsky hat in der heutigen Sitzung der Landesregierung ein neues Konzept der Polizei zum Opferschutz vorgestellt. Ziel sei die Verhinderung von Straftaten in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von sogenanntem Stalking. Jeziorsky: ¿Zur Verhinderung von solchen Delikten müssen frühzeitig opfer- wie täterorientierte Maßnahmen ergriffen werden.¿ Empirische Erkenntnisse belegten, dass dem Opfer und dem sozialen Umfeld der Partner die Gewaltandrohung und eine bevorstehende Eskalation häufig bekannt seien. Zur Verhütung von schwersten Straftaten, insbesondere von Tötungsdelikten, sei es daher erforderlich, frühzeitig einzuschreiten. Das Innenministerium habe daher in einem aktuellen Erlass die Polizeibehörden angewiesen, das polizeiliche Vorgehen zu optimieren. Künftig soll verstärkt vor allem auf folgende opfer- und täterorientierte Maßnahmen gesetzt werden: Umgehendes Aufsuchen des Gefährders durch die Polizei und Durchführung einer sogenannten Gefährderansprache, Erstellung einer Situations- und Gefährdungsanalyse, Anordnung von Schutzmaßnahmen für das Opfer, Beratung des Opfers zum Verhalten und zur Sicherung der Wohnung, Durchführung polizeilicher Interventionsmaßnahmen gegen den Gefährder, wie beispielsweise Platzverweis, Ingewahrsamsnahme, Anregungen für Maßnahmen anderer Stellen, wie beispielsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, Klärung der charakterlichen Eignung bei der Fahrerlaubnis- und Waffenbehörde, Wohnungswegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz oder Durchführung von besonders beschleunigten Verfahren. Der Innenminister unterstrich: ¿Die Polizei kann aber immer nur dann tätig werden, wenn sie Kenntnis von der Gefährdung erhält. Nur so hat sie eine Chance, vor dem Täter am Tatort zu sein, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Ausführung schwerster Straftaten zu verhindern. Wir sind daher auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen." Das Konzept werde begleitet durch Maßnahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung. In den Polizeidirektionen sollen künftig geeignete Polizeibeamtinnen und -beamte als Opferschutzbeauftragte eingesetzt werden. Darüber hinaus werde die Zusammenarbeit mit anderen Stellen außerhalb der Polizei intensiviert. Jeziorsky: "Ich erwarte mittelfristig in den genannten Fällen einen Rückgang schwerwiegender Eskalationen und damit eine Verbesserung des Opferschutzes." Zum Hintergrund: Die Gefahr von Gewalteskalationen vor allem in Paarbeziehungen ist im Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Es sind aber nicht nur bestehende Paarbeziehungen ¿unter einem Dach¿ betroffen, auch bei aufgelösten oder in Auflösung befindlichen Lebenspartnerschaften kann diese Gefahr gegeben sein. Das aktuell in der öffentlichen Diskussion stehende Phänomen ¿Stalking¿ spielt dabei oft eine Rolle. Unter diesem Begriff werden Verhaltensweisen verstanden, die sich als absichtliches, böswilliges und wiederholtes Verfolgen und Belästigen von Personen darstellen. Die Palette der Handlungen reicht von einfachen Belästigungen bis hin zu körperlichen Angriffen. In Extremfällen kann es sogar zu Tötungsdelikten kommen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wird Stalking in etwa der Hälfte der Fälle durch einen ehemaligen Ehe- oder Lebenspartner betrieben. In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt werden Gewaltdelikte in engen sozialen Beziehungen gesondert erfasst. Darunter fallen Gewaltdelikte, wenn es sich bei Täter und Opfer zur Tatzeit um Ehepartner, Lebenspartner, ehemalige Ehepartner oder ehemalige Lebenspartner gehandelt hat. Für das Jahr 2004 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2766 derartige Delikte aus. Den Schwerpunkt stellen Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit dar. Innerhalb dieser Straftatengruppe ist mit 1899 Delikten die Körperverletzung hervorzuheben, gefolgt von der Freiheitsberaubung/Nötigung und Bedrohung mit 754 registrierten Fällen. Diese Straftatengruppe umfasst damit 96,7% aller Delikte im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Im vergangenen Jahr wurden 24 (2003: 34) versuchte und vollendete Tötungsdelikte in diesem Bereich registriert. 88,9% der ermittelten Tatverdächtigen waren Männer, 86,5% der Opfer waren Frauen. Die Täter-Opferbeziehung existierte in 42,6% der Fälle in Form einer aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, in 31,8% der Fälle als bestehende Ehe sowie in 25,6% der Fälle als bestehende Lebenspartnerschaft. Kriminologische Studien haben ergeben, dass in mehr als 90 % aller Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Beziehungsproblemen die Tat innerhalb der ersten 48 Stunden nach einem konfliktverschärfenden Ereignis (z.B. letzte Aussprache, Scheidung, Streit um das Sorgerecht) verübt wird. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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