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Magdeburg, den 19.10.2005

Finanzministerkonferenz / Sachsen-Anhalts Finanzminister Paqué hält Modelle zur Änderung der Umsatzbesteuerung noch nicht für ausgereift

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 61/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 61/05 Magdeburg, den 20. Oktober 2005 Finanzministerkonferenz / Sachsen-Anhalts Finanzminister Paqué hält Modelle zur Änderung der Umsatzbesteuerung noch nicht für ausgereift Die Finanzministerkonferenz hat heute den Bericht über das Planspiel zum möglichen Systemwechsel bei der Umsatzsteuer mit 15 Stimmen bei Enthaltung Sachsen-Anhalts zur Kenntnis genommen. Bei dem Planspiel geht es um die Frage, ob künftig einer ¿Generellen Ist-Besteuerung¿ oder dem ¿Reverse Charge-Modell¿ der Vorzug gegeben werden soll. Auch Sachsen-Anhalt sieht die Notwendigkeit, gegen den Umsatzsteuerbetrug durch neue Konzepte vorzugehen und die EU-rechtlichen Probleme zu diskutieren. Die Entscheidungsgründe bezüglich des Reverse-Charge-Modells sieht Paqué als noch nicht ausgereift an. Er teilt auch nicht die positive Bewertung der anderen Länderfinanzministerinnen und -minister. Paqué: ¿Es gibt zu viele offene Fragen und Unwägbarkeiten. Auch gibt es noch kein wirksames Risikomanagement. Ich bin dagegen, Operationen am offenen Herzen vorzunehmen, ohne dafür die richtigen Instrumente zu haben. Wir haben nur mäßige Gewinne beim Steueraufkommen bei hohem Verwaltungsaufwand. Wir dürfen der Verwaltung und der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten aufbürden, wenn wir nicht sicher sind, dass dabei ein großer Ertrag herauskommt¿. Im Übrigen habe die EU sich bisher strikt ablehnend gegenüber dem Reverse-Charge Ansatz verhalten. Paqué hält es daher für erforderlich, die Einführung einer generellen Ist-Besteuerung mit Cross-Check  weiter ernsthaft zu prüfen. Dies gelte auch, weil die EU in dieser Hinsicht kompromissbereiter sei. Zur Erklärung:  Reverse-Charge-Verfahren: Bei diesem Verfahren schuldet zukünftig oberhalb von 5.000 Euro nicht mehr der leistende Unternehmer, sondern der leistungsempfangende Unternehmer die Umsatzsteuer. Über eine neu einzuführende sog. R-Nummer weiß der Unternehmer, dass er an einen anderen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer leistet. Da sich Umsatzsteuer-Zahllast und Vorsteueranspruch hier in einer Person vereinigen, kann es nicht mehr zur Auszahlung von Vorsteuern durch das Finanzamt kommen. Umsatzsteuer fällt nur noch an, wenn der Unternehmer an den Endverbraucher liefert oder leistet. Um einen unversteuerten Letztverbrauch zu vermeiden, hat der leistende Unternehmer über eine Clearingstelle jeden einzelnen Ausgangsumsatz zu melden. Diese Meldungen werden den jeweiligen leistungsempfangenden Unternehmern zugeordnet und mit deren Zahlen aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeglichen. So hofft man, Betrügereien aufdecken zu können. Generelle Ist-Besteuerung mit Cross-Check Bei diesem Modell entsteht die Umsatzsteuer zukünftig in allen Fällen nicht bereits mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung, sondern erst mit der Vereinnahmung des Entgeltes durch den leistenden Unternehmer. Auch der Leistungsempfänger kann seinen Vorsteuerabzug erst geltend machen, wenn der leistende Unternehmer das Entgelt erhalten hat. Betrügereien sollen durch ein sog. Cross-Check-Verfahren vermieden oder wenigstens wirksam aufgedeckt und bestraft werden. Sowohl der leistende Unternehmer als auch der leistungsempfangende Unternehmer haben jeden einzelnen Umsatz oberhalb von 5 000 Euro einer zentralen Clearingstelle zu melden. Die Clearingstelle ordnet die Umsätze den jeweiligen Unternehmern zu, so dass genau geprüft werden kann, ob gegebenenfalls Vorsteuern geltend gemacht werden können, ohne dass eine Lieferung vorliegt. Das Meldeverfahren soll zu beachtlichen Steuermehreinnahmen führen. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de

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