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Magdeburg, den 20.10.2005

Stallpflicht für Nutzgeflügel ab Samstag Tierärzte beraten Umsetzung in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 172/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 172/05 Magdeburg, den 21. Oktober 2005 Stallpflicht für Nutzgeflügel ab Samstag Tierärzte beraten Umsetzung in Sachsen-Anhalt Veterinärmediziner des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und Amtstierärzte der Landkreise haben heute Fragen zur Umsetzung der Stallpflicht für Nutzgeflügel beraten und sich auf ein landesweit einheitliches Vorgehen verständigt. Die Experten legten unter anderem einen Plan für stichproben- und anlassbezogene Kontrollen fest, die verstärkt bei den Geflügelhaltern durchgeführt werden, die keinerlei Möglichkeit haben, die Tiere im Stall oder überdacht zu halten. In diesen Fällen müssen Geflügelhalter eine Einzelfallgenehmigung beantragen und alternative Schutzmaßnahmen treffen. Dazu zählt die Einzäunung der Tiere ebenso, wie die räumliche Trennung von Wassergeflügel und Hühnern. Sinnvoll ist auch die überdachung von Futterställen und Tränken oder möglicherweise ein Wächter, der Wildvögel vertreibt. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke betonte: "Es geht jetzt vor allem darum, alle Geflügelhalter zu informieren und zu beraten. Jeder Geflügelhalter sollte durch verantwortungsbewußtes Handeln dazu beitragen, dass die Maßnahmen greifen. Es besteht aber kein Grund zur Panik. Wir sind im Stadium der Vorsorge und Vorbeugung." Festgelegt wurde auch, dass überdachte Tierschauen und Geflügelmärkte an diesem Wochenende, wenn sie ordnungsgemäß beantragt wurden, ohne zusätzliche Einschränkungen stattfinden können. Ansprechpartner für Geflügelhalter zu Fragen der Stallpflicht sind die Amtstierärzte der Landkreise. Die Telefonnummern finden sie auch unter www.mlu.sachsen-anhalt.de Hintergrund Die Eilverordnung des Bundes zur Stallpflicht tritt am Samstag, den 22.10., in Kraft. Danach gilt für Nutzgeflügel wie Hühner, Truthühner, Perhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis zum 15. Dezember Stallpflicht. Falls kein Stall zur Verfügung steht, können die Tiere auch unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung (Folie) und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Maßnahme muss dem Landkreis unverzüglich angezeigt werden. Im Einzelfall können vom Landkreis (Amtstierarzt) Ausnahmen genehmigt werden, wenn keine Möglichkeit zum Aufstallen oder Abdecken besteht. In diesem Fall müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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