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Magdeburg, den 26.10.2005

Staatssekretär Willems zu Gast bei Herbsttagung des Verbandes deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 262/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 262/05 Magdeburg, den 27. Oktober 2005 Staatssekretär Willems zu Gast bei Herbsttagung des Verbandes deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt Der Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. (VDP) veranstaltet am 27. Oktober 2005 im Hotel Sachsen-Anhalt in Barleben seine diesjährige Herbsttagung. Als Gast wird Bildungsstaatssekretär Winfried Willems erwartet. Gegen 10.00 Uhr spricht der Staatssekretär zu dem Thema: ¿Bilanz der Ersatzschulpolitik der Landesregierung¿. Willems verwies im Vorfeld auf die stattliche Anzahl von 52 freien Schulen, die seit dem Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt genehmigt worden seien. Nur 8 Anträge zur Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft hätten im entsprechenden Zeitraum abgelehnt werden müssen. ¿Hier zeigt sich deutlich die positive Haltung der Landesregierung zum freien Schulwesen¿ so der Staatssekretär. Nach Aussage von Willems bestehen in Sachsen-Anhalt derzeit insgesamt 55 allgemein bildende freie Schulen (10 Gymnasien, 33 Grundschulen, 6 Förderschulen, 4 Sekundarschulen, 2 Waldorfschulen). Im berufsbildenden Bereich sind ca. 30 Schulträger mit insgesamt 150 Bildungsgängen tätig. Auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen hat sich, gemessen an der Gesamtschülerzahl - seit dem Jahr 2002 deutlich gesteigert. Im allgemein bildenden Bereich erhöhte sich die Zahl von 2,5% im Schuljahr 2002/03 auf 4% im Schuljahr 2005/06. In der Berufsbildung stieg die Prozentzahl von 8,2 im Schuljahr 2002/03 auf 11,1 im Schuljahr 2004/05. Mit dem Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 1.8.2005 seien die Rahmenbedingungen für die Schulen in freier Trägerschaft noch weiter verbessert worden, so Willems. Genehmigungsverfahren wurden beispielsweise in der Weise erleichtert, dass Schulträger von anerkannten Ersatzschulen für neue Lehrkräfte künftig keine Unterrichtsgenehmigung mehr einholen müssen. Weiterhin wurden im Schulgesetz für anerkannte Träger allgemein bildender Ersatzschulen durch entsprechende Regelungen finanzielle Erleichterungen bei der Errichtung einer weiteren allgemein bildenden Ersatzschule geschaffen. Für bewährte Träger wird für eine genehmigte allgemein bildende Ersatzschule derselben Schulform nach einjährigem Schulbetrieb eine vorzeitige Finanzhilfe gewährt, die 75% der üblichen Finanzhilfe beträgt. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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