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Halle (Saale), den 26.10.2005

(VG DE) Kiesabbau gefährdet Deich nicht

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat in der Verhandlung vom gestrigen Tag die Klage von Bürgern aus Sollnitz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt abgewiesen, mit dem das Landesamt den Rahmenbetriebsplan der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH zum Abbau von Kies und Kiessand auf einem zirka 30 ha großen Gebiet nordöstlich des Ortsteils Sollnitz zugelassen hat. Die Kläger haben geltend gemacht, Leben, Gesundheit und Eigentum würden im Fall eines Hochwassers durch das Vorhaben gefährdet, weil wegen des Kiesabbaus bei Hochwasser eine Unterspülung des Deiches zu befürchten sei, die die Standsicherheit des Muldedeiches gefährde. Das Verwaltungsgericht Dessau ist bei der klagabweisenden Entscheidung zu der Überzeugung gelangt, dass der Planfeststellungsbeschluss mit seinen Nebenbestimmungen hinreichende Vorsorge gegen die von den Klägern befürchteten Gefahren treffe. Bereits im Verwaltungsverfahren seien die Auswirkungen des geplanten Kiesabbaus auf die Standsicherheit des Deiches und auf die hydrogeologischen Verhältnisse hinreichend untersucht worden. Die vorliegenden hydrogeologischen Gutachten aus den Jahren 1995 und 1996 seien als Entscheidungsgrundlage ausreichend. Ihnen habe die Simulation eines 10-tägigen Hochwassers zugrunde gelegen. Durch das Augusthochwasser 2002 würden die Ergebnisse der Simulation nicht in Frage gestellt, weil dieses nur 5 Tage angedauert habe. Zur Standsicherheit habe neben einem Standsicherheitsnachweis aus dem Jahr 1995 ein ergänzendes Gutachten aus dem Jahr 2005 vorgelegen, das sowohl die Hochwasserereignisse aus dem Jahr 2002 als auch die Erweiterung des Muldedeiches berücksichtigte. Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 26. Oktober 2005 ? Az. 1 A 269/05 DE ? Züchner, Johannes Stellv. Pressesprecher Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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