Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt von Landesregierung beschlossen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/05 Magdeburg, den 8. November 2005 Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt von Landesregierung beschlossen Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Leitbildes zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt beschlossen. ¿Schwerpunkt des Leitbildes ist die Integration der hier lebenden Ausländer und Spätaussiedler¿, so Innenminister Jeziorsky. Das Leitbild sei durch eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien unter Federführung des Innenministeriums erarbeitet worden, da die Integration der Zuwanderer zahlreiche Lebensbereiche berühre, so der Minister. Erstmalig sei eine umfassende Bestandsaufnahme über die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und bereits bestehende Maßnahmen zur Integration erarbeitet worden. Darüber hinaus soll das Leitbild einen Handlungsrahmen für die Integrationsanstrengungen im Land bieten. Jeziorsky: ¿Durch den ressortübergreifenden Ansatz des Leitbildes soll eine bessere Vernetzung von Integrationsmaßnahmen erfolgen. Eventuelle Überschneidungen oder Lücken in der Integrationsarbeit sollen erkannt und bewertet werden.¿ Schwerpunkt der Bemühungen des Landes sei die sprachliche Integration von Zuwandererkindern im schulischen und vorschulischen Bereich. Das Land leiste hier beispielsweise durch ein bedarfsgerechtes Angebot an Deutsch-Intensivkursen für Zuwandererkinder einen bedeutenden Integrationsbeitrag, der nicht durch die Sprachförderung des Bundes abgedeckt werde. Anspruch auf Erteilung von Förderunterricht in Deutsch bestehe für Schüler, die weniger als zwei Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben. Hierzu könnten Vorbereitungsgruppen bzw. -klassen eingerichtet werden. Der Förderunterricht solle durch eine Lehrkraft übernommen werden, die über Kenntnisse in der Sprache des Herkunftslandes oder über Erfahrungen in der Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache verfüge. ¿Ziel muss es auch sein, die Eltern stärker für die schulische Zukunft ihrer Kinder zu interessieren und sie zu aktiver Mitwirkung am schulischen Geschehen zu bewegen,¿ betonte der Minister. Die Landesregierung strebe daher an, zugewanderten Eltern die integrationsfördernde Funktion der Kindertageseinrichtungen zu verdeutlichen. Es sei auch zu prüfen, ob ein Sprachförderprogramm in Kindertageseinrichtungen eingeführt werde. Auch die Ausbildung des pädagogischen Personals müsse besonders mit Blick auf die integrativen Bedürfnisse verbessert werden. Vor dem Hintergrund der Eskalation der Gewalt in den französischen Vorstädten seien gerade hier besondere Anstrengungen nötig, um das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern. Jeziorsky: ¿Ein wichtiges Element in der Integrationspolitik des Landes ist daher die im Jahr 2004 verabschiedete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern.¿ Gefördert würden insbesondere Projekte, die der Eingliederung von Zuwanderern in die örtliche Gemeinschaft dienen. ¿Alle nach Sachsen-Anhalt kommenden Zuwanderer können, soweit sie eigene Integrationsanstrengungen unternehmen, verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote der öffentlichen Hand sowie der Kirchen und weiterer freier Träger in Anspruch nehmen.¿ Diese Beratung müsse an die veränderten Problemlagen der Zuwanderer angepasst werden, so der Innenminister. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Verbesserung der Serviceangebote für ausländische Studierende und Wissenschaftler durch die weitere Vernetzung aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Universitäten. Die Internationalisierung soll in den im Dezember 2005 abzuschließenden Zielvereinbarungen zwischen dem Kultusministerium und den Hochschulen des Landes aufgenommen werden. Jeziorsky: ¿Das Leitbild gibt auch einen Überblick über die neuen ausländerrechtlichen Entwicklungen im Land Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört beispielsweise die neu eingerichtete Härtefallkommission.¿ Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission könne das Innenministerium anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Ein weiteres Beispiel für integrationspolitische Entwicklungen im Land sei das auf Initiative des Landtages von Sachsen-Anhalt gegründete ¿Netzwerk für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt¿. Der neue Zusammenschluss solle zivilgesellschaftliche Initiativen bündeln und fördern und der Öffentlichkeit Informationsangebote machen, um so eine aktive Bürgergesellschaft, die sich gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Nationalitäten öffnet, zu stärken. ¿Das Netzwerk steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten und des Landtagspräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt und wird von der Landeszentrale für politische Bildung koordiniert,¿ erläuterte der Minister. Es dürfe trotz aller Anstrengungen jedoch nicht übersehen werden, dass die Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern besonders hoch sei und es noch zahlreiche Integrationsprobleme gebe. Erfolgreiche Integrationspolitik dürfe die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft nicht überfordern. Insofern sei eine Zuwanderung nur in dem Maße vertretbar, wie die Integration der bisherigen Zuwanderer gelinge. ¿Zuwanderungspolitik muss die wirtschaftliche Situation berücksichtigen, um eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden¿, betonte der Minister. Eine gezielte Steuerung der Zuwanderung sei notwendig. Die ersten Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz deuten darauf hin, dass man hier den richtigen Weg eingeschlagen habe, so Jeziorsky. In Sachsen-Anhalt leben zur Zeit etwa 47.000 Ausländer und schätzungsweise 25.000 Spätaussiedler. Damit stellen Zuwanderer etwa drei Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören: Ø Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, Ø jüdische Zuwanderer, Ø anerkannte Flüchtlinge, Ø ausländische Arbeitnehmer, insbesondere EU-Angehörige, Ø ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer, Ø Studierende (Auszubildende) sowie Ø Asylsuchende/Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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