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Magdeburg, den 10.11.2005

Redebeitrag von Minister Jeziorsky zu den Entwürfen von Gesetzen über Kreissitze

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 159/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 159/05 Magdeburg, den 10. November 2005 Es gilt das gesprochene Wort!! Redebeitrag von Minister Jeziorsky zu den Entwürfen von Gesetzen über Kreissitze (Gesetzentwürfe der Landesregierung, LT-Drs. 4/2234, 4/2235, 4/2236, 4/2237, 4/2238, 4/2239, 4/2240, 4/2241, 4/2242) TOP 1 der Landtagssitzung am 10. November 2005 Anrede, heute steht mit den Entscheidungen zu den Kreissitzen der Ab­schluss der Kommunalreformen in dieser Legislaturperiode an. Wir setzen gewissermaßen den Schlussstein für ein neues Ge­bäude und werden dann für unsere Kommunen den Rahmen geschaffen haben, der eine hinreichende Leistungsfähigkeit garantiert, auch für die Übernahme ggfls. weiterer Aufgaben. Ich möchte an dieser Stelle und zu diesem Tagesordnungs­punkt keine abschließende Bewertung der Reformen vorneh­men. Lassen Sie mich aber dennoch eine Feststellung zu den Vorhaben treffen, die uns in den letzten Jahren so nachhaltig bewegt haben. Wir haben eine Reform beider kommunaler Ebenen innerhalb einer Legislaturperiode konzipiert und umge­setzt. Dies hat es bisher in der Geschichte der Kommunalre­formen in Deutschland noch nicht gegeben. Gleichzeitig ist es gelungen, alle Beteiligten, seien es Kommunen, Verbände oder Vereinigungen, in den Diskussionsprozess einzubinden. Damit konnte ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht werden, auch wenn nicht alle Wünsche vor Ort erfüllbar waren. Dies liegt aber in der Natur der Sache. Es erfüllt mich mit großer Freude, dass insbesondere der zeit- und kräftezehrende Einsatz vor Ort auch außerhalb des Landes anerkannt und sogar ¿ wie vom Deutschen Landkreistag ge­schehen ‑ ausdrücklich anderen Ländern als Muster für den Um­gang mit den Kommunen empfohlen wurde. Dieses Lob gebührt aus meiner Sicht auch den vielen Akteuren vor Ort und unseren kommunalen Spitzenverbänden, die sich alle aus einem hohen Maß an Verantwortung für unser Gemeinwesen in dem notwen­digen Prozess konstruktiv eingebracht haben. Nicht zuletzt ist der Dank an die Baumeister in diesem Haus zu richten, die die politische Last eines derartigen Unterfangens so aktiv getragen haben. Anrede, aus verwaltungsmäßiger Sicht mögen die heute zu treffenden Entscheidungen als eher nachrangige Folge des Gesetzesbeschlusses über die neue Kreisgebietsreform erscheinen. Doch wir alle wissen, dass die Entscheidungen zu den Kreissitzen in einem weit höheren Maße als das Gebietsreformgesetz selbst in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Wir müssen dem gerecht werden. Denn der Meinungsstreit vor Ort ist aus der jeweiligen Sicht nachvollziehbar und legitim. Aber bei allem Respekt für die Meinungsbildung vor Ort: Wir müssen Entscheidun­gen treffen und zwar solche, die dem Land insgesamt dienen. Dieser Tatsache musste sich die Landesregierung bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs ebenfalls stellen und diese Entscheidung obliegt nun Ihnen. Anrede, lassen Sie mich vor allen anderen inhaltlichen Ausführungen eines deutlich sagen: Jede unserer aktuellen Kreisstädte ist grundsätzlich geeignet, auch Kreisstadt eines neu zu bildenden Landkreises zu sein. Dies macht die Entscheidung nicht leichter, sondern erheblich schwerer. Die Entscheidung für eine bestimmte Stadt stellt keine Nichtachtung der jeweiligen Alternative dar, es geht nicht um Bevorzugung oder Zu­rücksetzung einer konkreten Kommune, sondern um eine aus Landessicht richtige Entscheidung. Vor diesem Hintergrund kommt es elementar auf die Kriterien an, nach denen die Kreissitzentscheidungen ausgerichtet werden sollen. Diese müssen sich der lokalen Kritik stellen. Ich möchte daher zunächst darauf hinweisen, dass die Kriterien zur Bestimmung des Kreissitzes eben aus diesem Grund klar und objektiv ausgewählt wurden. Es hätte nur die Auseinandersetzungen vor Ort weiter angeheizt, wenn Beg­riffe, die unterschiedliche ausgelegt werden könne, zum entscheidenden Kriterium erhoben worden wären. Denn jeder Bürgermeister hätte eine andere Begriffsausle­gung als maßgeblich reklamiert ¿ eben die Definition von der er sich eigenen Vorteile verspricht. Auch die Anhörung zeigte, dass je nachdem, in welcher Situation sich die örtlichen Vertreter befanden, ganz unterschiedliche Kriterien für eine Entscheidung über die Kreissitze als notwendig erachtet wurden. Teilweise wurden sogar dieselben Krite­rien genannt, aber mit unterschiedlichen Schlussfolgerungen versehen. Auch er­innere ich daran, dass beispielsweise reklamiert wurde, bisher verwaltungsschwache ehemalige Kreisstädte zum Kreissitz des neuen Landkreises zu bestimmen ¿ sozu­sagen zum Ausgleich der bisherigen geminderten Verwaltungskraft. Anderseits wurde die Verwaltungskraft auch als Kriterium genannt weil man der Ansicht war, dass verwaltungsstarke Gemeinden weiter gestärkt werden müssen. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass das bloße Kriterium häufig auch nicht weiterhilft. Wichtig ist viel­mehr die Frage, welcher Zielsetzung die Kreissitzbestimmung folgen soll. Anrede, unser Vorschlag will Bewährtes soweit möglich erhalten und eine leistungsstarke, wirtschaftliche Verwaltung sichern. Dazu dienen die zunächst aufgestellten Voraus­setzungen, nämlich, dass der neue Kreissitz schon bisher Sitz einer Kreisverwaltung gewesen sein muss und dass er im Gebiet des neuen Landkreises gelegen sein muss. Diese Kriterien werden soweit es mir ersichtlich ist auch von keiner Partei in Zweifel gezogen. Zudem folgen wir den Zielsetzungen landesplanerischen Vorgaben über die Ent­wicklung der Orte zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die Wertung, dass große Kommunen weiterhin und vorrangig gestärkt werden sollen. Anrede, abschließend möchte ich darauf verweisen, dass die technische Entwicklung ¿ und gerade auch die modernen Kommunikationsmittel - die Bedeutung der Kreissitzent­scheidung für die Bevölkerung deutlich gemindert hat. Die verwaltungsmäßige Betreuung der Bevölkerung wird auf jeden Fall gesichert werden. Die Notwendigkeit eines persönlichen Aufsuchens der Kreisverwaltung dürfte ein Ausnahmefall sein, insbesondere auch deswegen, weil viele Verwaltungsangelegenheiten nach unserer Gemeindeordnung in den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erledigt wer­den können, auch wenn sie in die Kompetenz des Landkreises oder anderer Behör­den fallen. Auch die wirtschaftliche Bedeutung der Kreissitzentscheidung wird meines Erachtens häufig überschätzt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Beispiel der Stadt Gardelegen erinnern, die trotz Kreissitzverlust eine wirtschaftlich besonders positive Entwicklung genommen hat. Hier wird deutlich, dass wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht von dem örtlichen Vorhandensein eines Ver­waltungssitzes abhängt. Entscheidend ist, wie die jeweilige Kommune der Erreich­barkeit und sachliche Präsenz gegenüber Bürgern und ansiedelungswilligen Unter­nehmen ausgestaltet. Anrede, lassen Sie uns heute mit dieser Reform ein Gebäude vollenden, in dem sich die Menschen wohlfühlen können und das ihnen vertraut sein wird, weil es nicht über­dimensioniert sondern bedarfsgerecht gebaut ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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