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Magdeburg, den 10.11.2005

Willems: Einigung in den Vertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinschaft möglich

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 277/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 277/05 Magdeburg, den 10. November 2005 Willems: Einigung in den Vertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinschaft möglich Während eines weiteren Verhandlungstermins zur Änderung des Vertrages zwischen der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt und dem Land Sachsen-Anhalt vom 23.3.1994 konnte am heutigen Tag nach zähem Ringen über offen gebliebene Sachfragen grundlegendes Einvernehmen erzielt werden. Das gilt zum Beispiel in Bezug auf die Kriterien für die Zugehörigkeit neu entstehender Gemeinden zur Jüdischen Gemeinschaft im Sinne dieses Vertrages. Die letzte Entscheidung ist dabei der Deutschen Rabbinerkonferenz vorbehalten. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Zeit wurde festgelegt, dass die Anzahl der Mitglieder einer Gemeinde maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Zuwendungen hat, die durch den Landesverband ausgezahlt werden. Neben einer Pro-Kopf-Verschlüsselung ist auch an einen noch fest zu legenden Sockelbetrag gedacht, da gewisse fixe Kosten einer Gemeinde unabhängig von der Höhe ihrer Mitgliederzahl entstehen. Dazu ist eine Abgleichung der Mitgliederlisten erforderlich. Einzelheiten des Abgleichungsverfahrens der Mitgliederlisten werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Es ist daran gedacht, dass der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland hierbei eine Schlüsselrolle übernehmen wird. Auf ausdrückliches Bitten der Verhandlungspartner des Landesverbandes und der Synagogengemeinde zu Halle erklärt sich das Kultusministerium bereit, eine Moderatorenrolle in diesem Verfahren zu übernehmen. Staatssekretär Willems begrüßt als Verhandlungsführer diese Regelung ausdrücklich, weil hierdurch die Verteilung der Landesgelder innerhalb der jüdischen Gemeinden auf eine solide Basis gestellt werden kann. Grundsätzlich bestand Einigkeit zwischen allen Gesprächsteilnehmern, dass die Transparenz der Verwendung der Mittel aus dem Landeszuschuss ¿ nicht zuletzt als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit ¿ zu gewährleisten ist. Hierzu hat der Landesverband dem Kultusministerium einen dezidierten Vorschlag mit folgenden Schwerpunkten unterbreitet: Die jährliche Prüfung der Mittelverwendung wird durch eine vom Kultusministerium festzulegende, unabhängige Prüfeinrichtung durchgeführt, nach vorheriger Anhörung des Landesverbandes und der zu prüfenden Gemeinde. Hierbei wurden keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen ein Prüfrecht durch den Landesrechnungshof oder die Rechnungsprüfungskommission des Zentralrates der Juden in Deutschland erhoben. Allerdings konnte noch kein Einvernehmen darüber hergestellt werden, wie weit sich dieses Prüfrecht erstrecken soll. Der Landesverband Sachsen-Anhalt, insbesondere aber die durch ihren Vorsitzenden Max Privorozki vertretene Jüdische Gemeinde zu Halle, will dieses Prüfrecht auf den Landesverband selbst und ihm nicht angehörende Einzelgemeinden beschränken. Diesen Vorschlag hält Staatssekretär Willems für nicht akzeptabel, da der überwiegende Teil der Landesmittel den Einzelgemeinden zufließt und fordert deshalb, auch das Prüfrecht des Landesrechnungshofes auf alle am Landeszuschuss partizipierenden Gemeinden auszudehnen. Staatssekretär Willems: ¿Eine Einigung über alle wesentlichen Fragen des Vertrages ist von der Zustimmung zur Prüfmöglichkeit in allen Gemeinden abhängig.¿ Das gilt auch hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages. Die Landesregierung möchte die Laufzeit des Vertrages parallel zum Vertrag des Landes Schleswig-Holstein vom 1.1.2005 auf fünf Jahre festschreiben. Der Landesverband hingegen wünscht eine unbefristete Geltung. Der Landesverband und die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind gehalten, sich nunmehr umgehend zum diskutierten Vertragsentwurf abschließend zu äußern. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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