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Magdeburg, den 11.11.2005

Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt / Rede von Kultusminister Olbertz zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 278/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 278/05 Magdeburg, den 10. November 2005 Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt / Rede von Kultusminister Olbertz zum Gesetzentwurf der Landesregierung Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig, weil die derzeitige gesetzliche Regelung im Schulgesetz zum 21.12.2006 ausläuft. Gewiss könnte man sich auch mit einer schlichten Verlängerung der dortigen Paragrafen 85 bescheiden, sofern man in der musikalischen Bildung der jungen Generation nicht mehr als eine formale und pragmatisch zu handhabende Aufgabe sieht. Fasst man sie dagegen als Gestaltungsaufgabe auf, dann bietet sich die Gelegenheit, ein eigenständiges Gesetz für die Musikschulen zu entwickeln, das sie noch klarer als Bildungseinrichtungen definiert, ihre Aufgaben und qualitativen Ansprüche genauer bestimmt und vor allem das Landesinteresse qualifiziert formuliert. Genau dies hat die Landesregierung mit der vorliegenden Gesetzinitiative im Sinn. Die Hochschulbegabtenförderung und die musische bzw. musikalische Bildung der Jugend ist eine klassische Domäne christlich-demokratischer Bildungspolitik. Es ist übrigens ¿ und das ganz planmäßig ¿ das letzte Gesetz, das ich in meiner Amtszeit in den Landtag einbringe, seitdem sich das Studentenwerksgesetz bereits in der parlamentarischen Diskussion befindet. Die Landesregierung schließt damit praktisch den Reigen wichtiger bildungspolitischer Initiativen. Das Land förderte von Anbeginn die Tätigkeit von Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Das anfänglich über Förderrichtlinien ausgestaltete Landesinteresse wurde 1996 durch ein Musikgesetz einschließlich einer Verordnung zur Förderung der Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt unterstrichen. Schon darin sind die Musikschulen als Bildungseinrichtungen definiert worden, was zu einer deutlichen Aufwertung der Musikschulen im öffentlichen Leben geführt hat. Es ist Anliegen des Landes, alle Anbieter in diesem Bereich einzubeziehen und au die selben qualitativen Maßstäbe zu verpflichten. Deshalb sind im Gesetzentwurf auch nicht die Rechtsform oder die Trägerschaft für die Förderung oder Anerkennung einer Musikschule maßgeblich, sondern die qualitativ-inhaltlichen Voraussetzungen, die sie erfüllen sollen. Das bisherige Musikschulgesetz einschließlich Verordnung und Richtlinie hat die Musikschulen ¿ nicht zuletzt im öffentlichen Bewusstsein und in der Prioritätenwahrnehmung der Träger, in der Regel der Landkreise ¿ gestärkt. Die Musikschulverordnung sichert die Qualität der Einrichtungen, und über die Richtlinien, die bekanntlich im letzten Jahr evaluiert und mit neuem Förderschwerpunkten versehen wurden, artikuliert das Land sein Interesse an der Musikschulförderung. Künftig werden die Trägeraufgaben und das Landesinteresse noch deutlicher hervorgehoben. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung, indem es neben der durch den Träger abzusichernden musikalischen Grundversorgung vor allem qualitative Schwerpunkte der Musikschulangebote und die Hochbegabtenförderung ¿ etwa zur Studienvorbereitung ¿ in den Mittelpunkt seines Interesses stellt. Hier wird es künftig Landesförderschüler geben, die aus Leistungswettbewerben der Musikschulen hervorgehen und durch Zusatzstunden gefördert werden. Damit kommen wir aktuellen bildungspolitischen Erfordernissen und besonderen Bedürfnissen der Nutzer der Musikschule nach, und zwar so, dass für die Musikschulträger keine neuen oder zusätzlichen Belastungen über das bestehende Engagement hinaus entstehen. Meine Damen und Herren, aus allen diesen Gründen lag es nahe, ein eigenständiges Gesetz zu formulieren. Die Neufassung des Gesetzes hat das Ziel, die Musikschulen wesentliche zu stärken und ihre Arbeit weiter zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang wird auch die ¿Staatliche Anerkennung¿ geregelt. Hierzu bestand im bisherigen Gesetz zwar eine Verordnungsermächtigung, die aber nicht ausgefüllt wurde. Erfahrungen in anderen Bundesländern, wie z.B. in Brandenburg und Bayern haben gezeigt, dass diese Anerkennung weiterhin als Qualitätssiegel verstanden wird. Die Landesregierung hat zu ihrem Gesetzentwurf bereits im Vorfeld die Fachverbände angehört. Da Echo ist durchweg positiv. Ich würde mich freuen, wenn es bei dieser Gesetzinitiative eine breiten Konsens in allen Fraktionen gäbe und empfehle Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse, d.h. federführend an den Kulturausschuss und beratend an den Bildungsausschuss. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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