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Magdeburg, den 06.12.2005

Wirtschafts- und Kultusministerium beschließen koordinierte Innovationsförderung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 586/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 586/05 Magdeburg, den 6. Dezember 2005 Wirtschafts- und Kultusministerium beschließen koordinierte Innovationsförderung Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Kultusministerium haben ¿ nicht zuletzt vor dem Hintergrund der EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 ¿ eine gemeinsame Innovationsstrategie erarbeitet. Als Instrument der Zusammenarbeit beider Ressorts wurde eine Verbundrichtlinie zur Innovationsförderung erarbeitet, die von den Ministern Dr. Horst Rehberger und Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz heute im Kabinett vorgestellt wurde. Einbezogen in die koordinierte Förderung der Bereiche Forschung und Entwicklung ist auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Ziel der gemeinsamen Innovationspolitik der Ministerien ist die verstärkte Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung durch verbesserten Wissens- und Technologietransfer. Die Stärken des heimischen Marktes und der hiesigen Forschungslandschaft sollen stärker als bisher in innovative, marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umschlagen. Ausgangspunkt war ein vom Wirtschafts- und dem Kultusministerium gemeinsam erarbeitetes Strategiepapier zur innovationsbezogenen Förderung. Daraus resultierten unter anderem abgestimmte Konzeptionen zur Neugestaltung des Wissens- und Technologietransfers, zur Clusterpolitik sowie zur Innovationsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt. Vereinbart wurde auch ein Maßnahmenkatalog zur EU-Förderung 2007 bis 2013. Eine koordinierte Förderung beider Ressorts gab es bereits in den zurückliegenden Jahren. Gemeinsam gefördert wurden die Verbundprojekte Magnetschwebetechnik, Brennstoffzelle, Pharma MD, Rekombinante Proteine und Agrochemie Piesteritz. Die jetzt vereinbarte gemeinsame Verbundrichtlinie vereinfacht das Procedere der Innovationsförderung erheblich. Antragnehmende und bearbeitende Stelle zur Innovationsförderung im Rahmen dieser Richtlinie ist sowohl für die Wirtschafts- wie auch für die Wissenschaftsseite ausschließlich die Investitionsbank. Damit sind Antragsbearbeitung und Bescheiderteilung erstmals in einer Hand gebündelt. Das vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung des Verfahrens. Auf der Grundlage der Verbundrichtlinie FuE-Verbundprojektförderung sollen noch drei in Vorbereitung befindliche Verbundforschungsvorhaben aus den Bereichen Pharma, Agrochemie und Medizintechnik gefördert werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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