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Magdeburg, den 09.12.2005

Drittes Investitionserleichterungsgesetz - Vereinfachungen für Investitionen beschlossen Daehre: ?Vorfahrt für mehr Flexibilität und weniger Vorgaben?

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 115/05 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 115/05 Magdeburg, den 9. Dezember 2005 Drittes Investitionserleichterungsgesetz - Vereinfachungen für Investitionen beschlossen Daehre: ¿Vorfahrt für mehr Flexibilität und weniger Vorgaben¿ Schnelleres und unbürokratisches Bauen verspricht sich Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre vom neuen Baurecht, dass am 8. Dezember vom Landtag verabschiedet wurde: ¿Wir haben dem Bauherren, wo immer es möglich und sinnvoll ist, mehr Freiheit und Eigenverantwortung übertragen .¿ Mit der Novellierung des Baurechts verbunden sei auch eine Abstimmung mit in den Nachbarländern Thüringen und Sachsen geltenden Vorschriften, sagte Daehre in Magdeburg. Die Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen stärke den Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland. Die im Rahmen des so genannten Dritten Investitionserleichterungsgesetz novellierte Landesbauordnung sieht unter anderem eine Einschränkung von örtlichen Vorschriften der Kommunen im Baubereich vor. So sollen zum Beispiel für die Gestaltung von Kinderspiel- und Freizeitflächen, Lager-, Camping- und Zeltplätzen sowie für Fahrradabstellplätze künftig keine Vorgaben gemacht werden können. In diesem Zusammenhang verbleibt es bei der Einschränkung der Stellplatzpflichten und dabei dass Ablösebeträge erst nach dem neunten Stellplatz bezahlt werden müssen. Ein Bauherr kann künftig davon ausgehen, dass gestalterische Anforderungen nur noch in besonderen Fällen erhoben werden. "In Zukunft werden an ein Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt überall gleiche Anforderungen gestellt. Unnötige gestalterische Vorgaben haben Investitionen erschwert und vielfach verteuert. In der Landesbauordnung, die der Sicherheit beim Bauen dienen soll, werden diese gestalterischen Regelungen zurückgenommen werden, um Freiräume für Bauherren zu schaffen¿, so Daehre. Auch in Zukunft können Bauherren eine umfassende Genehmigung beantragt. Investoren erhalten jedoch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch hin, das Baunebenrecht selbstständig prüfen lassen zu können. Damit wird die so genannte ¿Schlusspunkttheorie¿ im Baurecht nicht abgeschafft, sondern auf Antrag abwählbar sein. Vereinfacht wird nach den Worten von Daehre auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Die Regelabstandsfläche werde von bislang 0,8 H auf künftig 0,4 H (H=Wandhöhe) reduziert; sie betrage jedoch weiterhin mindestens drei Meter. Darüber hinaus sind in der überarbeiteten Landesbauordnung bisherige Mehrfachprüfungen ¿ zum Beispiel hinsichtlich der Ver- und Entsorgung von Grundstücken sowie zum Wasser-, Immissionsschutz und Abfallrecht ¿ gestrichen worden. Die Neufassung der Bauordnung ziele neben der Verfahrensvereinfachung zugleich auf mehr Effizienz in der Antragsbearbeitung ab, unterstrich Daehre. Deshalb soll auf eine weitere Übertragung von Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige Gemeinden künftig verzichtet werden. Eine Änderung im Denkmalschutzrecht soll bewirken, dass auch bei Denkmalen im Eigentum der öffentlichen Hand Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für den Umfang von Erhaltungspflichten eine Rolle spielen können. Erleichterungen gibt es auch im Umweltbereich. Es wird der Rahmen erweitert, in dem Investitionen für Kläranlagen und Leitungssysteme unter bestimmten Bedingungen mit der zu zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die betroffenen Kommunen werden mit der Neuregelung in die Lage versetzt, für den Bürger kostengünstiger neue Abwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungsleitungen zu bauen oder bestehende zu erweitern. Es wird zudem sichergestellt, dass der Verrechnungsbonus auch beim Eigentümerwechsel einer Firma oder der Umstrukturierung eines Abwasserverbandes fortbesteht. Mit dem 3. Investitionserleichterungsgesetz wird zudem der Weg dafür geebnet, dass die Wirtschaft in Eigenregie die Qualitätskontrolle über das Sachverständigenwesen für Bodenschutzfragen ausübt. Eine entsprechende Änderung im Bodenschutzausführungsgesetz öffnet die Möglichkeit, dass die Industrie- und Handelskammern künftig für die Zertifizierung von Bodenschutz-Gutachtern verantwortlich sind. Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder, die ebenso an dieser Stelle auf die Wirtschaft setzen und keine zusätzlichen Behördengänge vorsehen. Die Gutachter müssen vor der Anerkennung durch die IHK eine Prüfung ablegen. Die Zertifizierung steht aller fünf Jahre an. Torsten Ganz Aktuelle Pressemitteilungen können über das Online-Angebot des Ministeriums für Bau und Verkehr abgerufen werden: www.mbv.sachsen-anhalt.de à Aktuelles à Pressemitteilungen Darüber hinaus steht für die Suche nach älteren Veröffentlichungen eine Archiv-Funktion zur Verfügung: www.mbv.sachsen-anhalt.de à Aktuelles à Archiv Presse Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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