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Magdeburg, den 12.12.2005

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 176/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 176/05 Magdeburg, den 12. Dezember 2005 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts TOP 15 der Landtagssitzung am 8./9. Dezember 2005 ¿ LT-Drs. 4/2177 Anrede, mit dem Ihnen zur zweiten Beratung vorliegenden Gesetzent­wurf zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts soll den Kommunen mehr Rechtssicherheit gegeben und der Stel­lenwert ehrenamtlicher Kommunalpolitik aufgewertet werden. Menschen, die sich heute in der Kommunalpolitik engagieren, haben einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung unseres Landes. Die Rahmenbedingungen unter denen sie tätig sind, werden häufig als belastend empfunden. Wir sind als Land auf­gerufen hier soweit möglich unterstützend tätig zu werden. Dies betrifft sowohl die persönlichen Rahmenbedingungen, die die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung setzen, als auch die klare Formulierung der vorgegeben Verfahrensweisen. Anrede, unabhängig von den unterschiedlichen Meinungen im Detail bekennen wir uns alle zur kommunalen Selbstverantwortung. Sie ist nicht nur ein Eckpfeiler unserer Verfassung, sondern ein ganz wichtiger Teil unserer politischen Kultur überhaupt. Deshalb müssen und wollen wir die Bedingungen ehrenamtli­cher Kommunalpolitik verbessern. Das Ehrenamt, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger in der Kommunalpolitik engagieren, muss stark und attraktiv sein. Kommunale Selbstverwaltung be­deutet ganz wesentlich und vor allem: ein starkes Ehrenamt. Vor diesem Hintergrund enthält der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere aus der kommunalen Praxis angeregte Verbesse­rungen zum Kommunalverfassungsrecht. Änderungsbedarf er­gab sich nicht zuletzt auch aus verschiedenen Einzelfragen, die in der Verwaltungspraxis bisher strittig oder unklar waren und daher einer Änderung oder Klarstellung bedürfen. Anrede, lassen Sie mich einige Verbesserungen herausgreifen: Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Mitwirkungsmöglichkeiten der Man­datsträger durch eine Einschränkung der ein Mitwirkungsverbot begründenden Tat­bestände. Zum einen ist die Schwägerschaft keine für eine Befangenheit relevante Grundlage mehr, wenn die sie vermittelnde Ehe bzw. eingetragene Lebenspartner­schaft nicht mehr besteht. Zudem werden die Ausschließungsgründe zugunsten der Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlich Tätigen und mithin der Mandatsträger beispielweise bei Wahlen und anderen Bestellungen zu ehrenamtlicher Tätigkeit wie auch bei Abwahl bzw. Abberufung aus solchen Tätigkeiten weiter gelockert. Damit gewähren wir den Mandatsträgern eine weitergehendere Mitwirkungsmöglichkeit. Die Mitwirkungsmöglichkeit soll nur eingeschränkt werden, wenn Abstimmungen unter sachfremden Erwägungen wirklich wahrscheinlich sind. Die Vorschrift über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Dienstreisen wird den geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Über die bisherige Regelung hinaus wird allen ehrenamtlich Tätigen Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten zum Sitzungsort gewährt. Durch diese Regelung wird der Stärkung ehrenamtlichen Engagements auf der kommunalen Ebene, insbeson­dere in den derzeit flächenmäßig größten Landkreisen Stendal und Altmarkkreis Salzwedel, aber auch in den mit dem Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung mit Wir­kung vom 1. Juli 2007 neu geschaffenen Landkreisen im Besonderen Rechnung ge­tragen. Mit der erfolgten Festlegung eines Quorums für die Abwahl des Vorsitzenden des Gemeinderates wird seine Rechtsstellung bei Gemeinden mit einem hauptamtlichen Bürgermeister  gestärkt. Die Abwahl des Gemeinderatesvorsitzenden wird künftig Zufallsmehrheiten entzogen, indem sie nicht mehr von der Mehrheit der abgegebe­nen Stimmen anwesender Gemeinderatsmitglieder abhängig ist, sondern einer Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Gemeinderates bedarf. Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen Vorgaben zum Umfang der Gleichstel­lungstätigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Interesse der Stär­kung der kommunalen Selbstverwaltung und der Deregulierung gelockert. Künftig sollen die ehrenamtlich im Gemeinderat Tätigen bei Gemeinden unter 25.000 Ein­wohner selbst bestimmen können, ob die Aufgabe der Gleichstellung hauptamtlich oder ehrenamtlich erfüllt werden soll. Ich denke, dass eine solche Regelung der Or­ganisationsgewalt der Kommunen in besonderem Maße Rechnung trägt und mithin die kommunale Selbstverwaltung stärkt. Der Gesetzentwurf greift zudem die derzeitige Rechtslage zur Bestellung kommuna­ler Interessenvertreter auf und verankert nunmehr ausdrücklich die Möglichkeit der Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen, wie Senioren, Aus­länder, Kinder, Jugend usw. Die Bestellung von Interessenvertretern und Beauftrag­ten sowie die Bildung von Beiräten, die dem Gemeinderat in bestimmten Aufgaben­bereichen beratend und unterstützend zur Seite stehen können, dient der Wahrung der spezifischen Interessen und stärkt die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung des kommunalen Geschehens und den kommunalpoli­tischen Entscheidungsprozessen. Zur Stärkung der aktiven Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen erfolgt zu­dem eine Ausweitung des Anwendungsbereiches für Einwohnerfragestunden, indem - neben den Einwohnern von Einheitsgemeinden - auch den Einwohnern von Mit­gliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft Informationsrechte im Rahmen der Gemeinschaftsausschusssitzungen eingeräumt werden. Zur aktiven Mitwirkung aller am kommunalpolitischen Geschehen Beteiligten eröffnet der Gesetzentwurf zudem den Kommunen die Möglichkeit, die Kommunikation  in­nerhalb der Organe auf elektronische Weise abzuwickeln und folgt damit dringenden Wünschen einiger Kommunen und kommunaler Mandatsträger, die Kommunalver­fassung an den aktuellen Stand der technischen Entwicklung anzupassen. Anrede, das Änderungsgesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts ist zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Förderung der kommunalen Hand­lungsfähigkeit erforderlich. Ich bitte Sie daher, den vom Gesetzentwurf vorgesehen Änderungen zuzustimmen, um im Interesse der kommunalen Mandatsträger eine verbesserte Grundlage für die weitere Ausübung ihres Amtes und Mandats zu schaffen. Mit diesem Gesetzentwurf und dem sich derzeit in den Ausschussberatungen befind­lichen Gesetzentwurf über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen legen wir für diese Legislaturperiode den Schlussstein der Reformen im kommunalen Bereich. Damit haben wir in dieser Legislaturperiode eine umfassende Verwaltungs­reform vorgenommen. Nach der Neuordnung der Landesverwaltung haben wir die Reform der beiden kommunalen Ebenen erreicht. Neben der flächendeckenden Bil­dung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften schaffen wir mit der kürzlich be­schlossenen Kreisgebietsreform Rahmenbedingungen, die den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Jetzt gilt es, auch die persönlichen Rahmenbedingungen für die kommunalen Akteure vor Ort mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu verbessern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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