Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 176/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 176/05 Magdeburg, den 12. Dezember 2005 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts TOP 15 der Landtagssitzung am 8./9. Dezember 2005 ¿ LT-Drs. 4/2177 Anrede, mit dem Ihnen zur zweiten Beratung vorliegenden Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts soll den Kommunen mehr Rechtssicherheit gegeben und der Stellenwert ehrenamtlicher Kommunalpolitik aufgewertet werden. Menschen, die sich heute in der Kommunalpolitik engagieren, haben einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung unseres Landes. Die Rahmenbedingungen unter denen sie tätig sind, werden häufig als belastend empfunden. Wir sind als Land aufgerufen hier soweit möglich unterstützend tätig zu werden. Dies betrifft sowohl die persönlichen Rahmenbedingungen, die die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung setzen, als auch die klare Formulierung der vorgegeben Verfahrensweisen. Anrede, unabhängig von den unterschiedlichen Meinungen im Detail bekennen wir uns alle zur kommunalen Selbstverantwortung. Sie ist nicht nur ein Eckpfeiler unserer Verfassung, sondern ein ganz wichtiger Teil unserer politischen Kultur überhaupt. Deshalb müssen und wollen wir die Bedingungen ehrenamtlicher Kommunalpolitik verbessern. Das Ehrenamt, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger in der Kommunalpolitik engagieren, muss stark und attraktiv sein. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet ganz wesentlich und vor allem: ein starkes Ehrenamt. Vor diesem Hintergrund enthält der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere aus der kommunalen Praxis angeregte Verbesserungen zum Kommunalverfassungsrecht. Änderungsbedarf ergab sich nicht zuletzt auch aus verschiedenen Einzelfragen, die in der Verwaltungspraxis bisher strittig oder unklar waren und daher einer Änderung oder Klarstellung bedürfen. Anrede, lassen Sie mich einige Verbesserungen herausgreifen: Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mandatsträger durch eine Einschränkung der ein Mitwirkungsverbot begründenden Tatbestände. Zum einen ist die Schwägerschaft keine für eine Befangenheit relevante Grundlage mehr, wenn die sie vermittelnde Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Zudem werden die Ausschließungsgründe zugunsten der Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlich Tätigen und mithin der Mandatsträger beispielweise bei Wahlen und anderen Bestellungen zu ehrenamtlicher Tätigkeit wie auch bei Abwahl bzw. Abberufung aus solchen Tätigkeiten weiter gelockert. Damit gewähren wir den Mandatsträgern eine weitergehendere Mitwirkungsmöglichkeit. Die Mitwirkungsmöglichkeit soll nur eingeschränkt werden, wenn Abstimmungen unter sachfremden Erwägungen wirklich wahrscheinlich sind. Die Vorschrift über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Dienstreisen wird den geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Über die bisherige Regelung hinaus wird allen ehrenamtlich Tätigen Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten zum Sitzungsort gewährt. Durch diese Regelung wird der Stärkung ehrenamtlichen Engagements auf der kommunalen Ebene, insbesondere in den derzeit flächenmäßig größten Landkreisen Stendal und Altmarkkreis Salzwedel, aber auch in den mit dem Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung mit Wirkung vom 1. Juli 2007 neu geschaffenen Landkreisen im Besonderen Rechnung getragen. Mit der erfolgten Festlegung eines Quorums für die Abwahl des Vorsitzenden des Gemeinderates wird seine Rechtsstellung bei Gemeinden mit einem hauptamtlichen Bürgermeister gestärkt. Die Abwahl des Gemeinderatesvorsitzenden wird künftig Zufallsmehrheiten entzogen, indem sie nicht mehr von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen anwesender Gemeinderatsmitglieder abhängig ist, sondern einer Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Gemeinderates bedarf. Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen Vorgaben zum Umfang der Gleichstellungstätigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Interesse der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Deregulierung gelockert. Künftig sollen die ehrenamtlich im Gemeinderat Tätigen bei Gemeinden unter 25.000 Einwohner selbst bestimmen können, ob die Aufgabe der Gleichstellung hauptamtlich oder ehrenamtlich erfüllt werden soll. Ich denke, dass eine solche Regelung der Organisationsgewalt der Kommunen in besonderem Maße Rechnung trägt und mithin die kommunale Selbstverwaltung stärkt. Der Gesetzentwurf greift zudem die derzeitige Rechtslage zur Bestellung kommunaler Interessenvertreter auf und verankert nunmehr ausdrücklich die Möglichkeit der Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen, wie Senioren, Ausländer, Kinder, Jugend usw. Die Bestellung von Interessenvertretern und Beauftragten sowie die Bildung von Beiräten, die dem Gemeinderat in bestimmten Aufgabenbereichen beratend und unterstützend zur Seite stehen können, dient der Wahrung der spezifischen Interessen und stärkt die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung des kommunalen Geschehens und den kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen. Zur Stärkung der aktiven Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen erfolgt zudem eine Ausweitung des Anwendungsbereiches für Einwohnerfragestunden, indem - neben den Einwohnern von Einheitsgemeinden - auch den Einwohnern von Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft Informationsrechte im Rahmen der Gemeinschaftsausschusssitzungen eingeräumt werden. Zur aktiven Mitwirkung aller am kommunalpolitischen Geschehen Beteiligten eröffnet der Gesetzentwurf zudem den Kommunen die Möglichkeit, die Kommunikation innerhalb der Organe auf elektronische Weise abzuwickeln und folgt damit dringenden Wünschen einiger Kommunen und kommunaler Mandatsträger, die Kommunalverfassung an den aktuellen Stand der technischen Entwicklung anzupassen. Anrede, das Änderungsgesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts ist zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Förderung der kommunalen Handlungsfähigkeit erforderlich. Ich bitte Sie daher, den vom Gesetzentwurf vorgesehen Änderungen zuzustimmen, um im Interesse der kommunalen Mandatsträger eine verbesserte Grundlage für die weitere Ausübung ihres Amtes und Mandats zu schaffen. Mit diesem Gesetzentwurf und dem sich derzeit in den Ausschussberatungen befindlichen Gesetzentwurf über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen legen wir für diese Legislaturperiode den Schlussstein der Reformen im kommunalen Bereich. Damit haben wir in dieser Legislaturperiode eine umfassende Verwaltungsreform vorgenommen. Nach der Neuordnung der Landesverwaltung haben wir die Reform der beiden kommunalen Ebenen erreicht. Neben der flächendeckenden Bildung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften schaffen wir mit der kürzlich beschlossenen Kreisgebietsreform Rahmenbedingungen, die den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Jetzt gilt es, auch die persönlichen Rahmenbedingungen für die kommunalen Akteure vor Ort mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu verbessern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
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