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Magdeburg, den 14.12.2005

Kabinett beschließt Vorbereitung der Aufhebung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt / Ziel: Abschluss eines neuen Vertrages

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 331/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 331/05 Magdeburg, den 14. Dezember 2005 Kabinett beschließt Vorbereitung der Aufhebung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt / Ziel: Abschluss eines neuen Vertrages Sperrfrist: 15.12. 2005, 5.00 Uhr Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005 mit den Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Vertrages mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt befasst, die in diesem Jahr an vier Terminen unter Leitung von Staatssekretär Winfried Willems mit den Vertretern der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geführt worden waren. Willems betonte, dass es bei den Vertragsverhandlungen gelungen sei, umfangreiche und ausführliche Regelungen über die Zweckbindung des Landeszuschusses sowie zur Offenlegung und Transparenz der Mittelverwendung zu erreichen. Auch seien Kriterien für die Ansprüche neu entstehender Gemeinden am Landeszuschuss festgelegt worden, wie z. B. eine fünfjährige Karenzzeit, eine Satzung und die Anerkennung durch die Deutsche Rabbinerkonferenz. Allerdings hält die Landesregierung die offen gebliebenen Fragen, wie z. B. die Einräumung eines Prüfrechts für den Landesrechnungshof, die Umsetzung des rechtskräftigen OVG-Urteils vom 11.11.2004 zur Beteiligung der Synagogengemeinde zu Halle e. V. am Landeszuschuss sowie die Klärung der Aufteilung der Landesmittel an die anspruchsberechtigten Jüdischen Gemeinden für so gravierend, dass eine Vertragsunterzeichnung ohne diese Regelungen nach Ansicht der Landesregierung nicht zu einer tatsächlichen Problemlösung beitragen würde. Ein Prüfrecht (nicht eine Prüfpflicht!) des Landesrechnungshofes, dem im Übrigen der Landesverband, die Synagogengemeinde zu Magdeburg und die Synagogengemeinde zu Halle e. V. vorbehaltlos, die Jüdische Gemeinde zu Dessau unter gewissen Einschränkungen zustimmen, das die Jüdische Gemeinde zu Halle dagegen strikt ablehnt, hält die Landesregierung nach den Prüfberichten des Landesrechnungshofes vom 10.12.2002 als vertrauensbildende Maßnahme für unerlässlich. Die Umsetzung des OVG-Urteils vom 11.11.2004 sowie die Klärung der Verteilungskriterien des Landeszuschusses sind deswegen unverzichtbar, weil andernfalls ständig neue ¿ auch gerichtliche ¿ Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Das Land schlägt vor, die Laufzeit des Vertrages auf fünf Jahre zu begrenzen, mit der Möglichkeit, dass die Vertragspartner ein Jahr vor Ablauffrist Evaluierungsgespräche hinsichtlich einer Anpassung des Vertrages an die aktuelle Situation der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt führen können. Dagegen wünscht insbesondere die Jüdische Gemeinde in Dessau sowie deren Vertreter im Landesverband eine unbefristete Laufzeit des Vertrages. ¿Da alle Argumente und Standpunkte nunmehr ausgetauscht sind, legt die Landesregierung allen Vertragspartnern einen Vertragsentwurf vor, der die aus Landessicht unverzichtbaren Kriterien enthält, dabei aber den Interessen der Vertragspartner so weit als nur irgend möglich entgegenkommt. Ziel ist es, nunmehr einvernehmlich den Vertrag vom 23.03.1994 aufzuheben und den veränderten Vertrag abzuschließen. Sollte dieses in kurzer Frist nicht möglich sein, so beauftragt die Landesregierung das Kultusministerium, zu prüfen, ob die Kündigung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23.03.1994 mit dem Ziel des Abschlusses eines neuen Vertrages möglich ist.¿, so Willems. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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