Hochschulen unterzeichnen neue Zielvereinbarungen - verlässliche Planungsgrundlage für fünf Jahre
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 334/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 334/05 Magdeburg, den 16. Dezember 2005 Hochschulen unterzeichnen neue Zielvereinbarungen - verlässliche Planungsgrundlage für fünf Jahre Am 16. Dezember 2005 haben die Rektoren der Universitäten und Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Kultusministerium die neu ausgehandelten Zielvereinbarungen unterzeichnet. Die Laufzeit der gegenwärtigen Zielvereinbarungen endet zum 31.12.2005. Die neuen Verträge garantieren die vereinbarten Budgets zunächst bis zum Ende des Jahres 2008. Nach einer Zwischenevaluation wird daran anschließend unter Würdigung der erreichten Ergebnisse ihre Fortschreibung bis 2010 in Aussicht gestellt. Die in den Vereinbarungen formulierten Ziele der Hochschulen dienen vor allem einer Leistungssteigerung des Wissenschaftssystems und einer Stärkung seiner Selbststeuerungspotentiale. Sie betreffen im Wesentlichen die Umsetzung der Hochschulstrukturplanung gemäß der Ergänzungszielvereinbarungen aus dem Jahr 2004, d.h. nachhaltige Schritte zur Standortprofilierung und Schwerpunkt bildung an den Hochschulen im Sinne der Exzellenz-Offensive des Landes. Darüber hinaus enthalten sie Absprachen zur Umstellung des Studiengangsystems auf die Bachelor- und Masterabschlüsse, Ansprüche an die Lehre bzw. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, an die wissenschaftliche Netzwerkbildung, an Kooperation und Qualitätsmanagement. "Auf diese Weise sollen die Hochschulen besser in die Lage versetzt werden, ihre hohen Qualitätsansprüche in Forschung und Lehre auch mit wirtschaftlicheren Organisationsformen und Arbeitsweisen zu verbinden", so Minister Olbertz. Dies sei eine wichtige Voraussetzung im Wettbewerb auch um zusätzliche Mittel zur Forschungsförderung im Rahmen der Exzellenz-Initiative von Bund und Ländern. Der Kultusminister bezeichnete den Abschluss der Zielvereinbarungen als ¿Ausdruck eines modernen und wissenschaftsadäquaten Zusammenwirkens von Staat und Hochschulen¿. Angesichts der Bedeutung der Hochschulen für das Innovationssystem, für die Bildung und für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sei die langfristige Sicherung der entsprechenden Rahmenbedingungen unabdingbar. Die Budgets, über die die Hochschulen weitgehend frei und unabhängig von Haushaltsjahren verfügen könnten, seien unter Berücksichtigung der im Hochschulstrukturplan und in den Ergänzungszielvereinbarungen vereinbarten Ansätze fixiert. Zusätzlich zu den schon länger geltenden Flexibilisierungsreglungen bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel werde auch die Stellenbewirtschaftung flexibilisiert, um den Hochschulen die für ihre Entwicklung erforderlichen personalwirtschaftlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Die Umstellung des Studiengangssystems erfordere beträchtliche Anstrengungen der Hochschulen, sei jedoch gleichzeitig eine Chance, den mit der Hochschulstrukturplanung begonnenen strukturellen Umbau mit neuen Ansprüchen auch an die internationale Verflechtung und Kooperation zu verbinden. ¿Mit der Schwerpunktbildung in der Forschung hat sich das Land mit den Hochschulen zugleich auf einen erweiterten Wissens- und Technologietransfer verständigt. So gründen die Fachhochschulen Kompetenzzentren für angewandte und transferorientierte Forschung , um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen eine inhaltlich wie strukturell verbesserte Hilfe bei Innovationsvorhaben zu bieten¿, so Kultusminister Prof. Dr. Olbertz. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
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