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Halle (Saale), den 16.12.2005

Landesverwaltungsamt gut auf Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 128/05 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 128/05 Halle (Saale), den 15. Dezember 2005 Landesverwaltungsamt gut auf Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet Aus einer Berichterstattung der Volksstimme bezüglich der Eignungsfeststellungsverfahren, die im Rahmen eines Schullaufbahnwechsels von der Grundschule auf das Gymnasium demnächst durchgeführt werden, haben sich Irritationen ergeben, die einer Richtigstellung bedürfen. Die für dieses Verfahren zuständige Referatsleiterin für Grundschulen im Landesverwaltungsamt Ute Messer wird unrichtiger Weise mit den Worten wiedergegeben, die Prüfer der für dieses Verfahren notwendigen Kommissionen könnten aus Zeitgründen nicht mehr umfassend vorbereitet werden. Dazu ist festzustellen: Das Landesverwaltungsamt hat sich bereits im Vorfeld sehr umfassend auf die in diesem Schuljahr erstmals durchzuführenden Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet. In der inhaltlichen Gestaltung der schriftlichen Tests und persönlichen Gespräche haben die zuständigen Lehrkräfte ihre langjährigen pädagogischen Erfahrungen eingebracht und werden diese Aufgabe mit aller Sorgfalt und kindgerecht durchführen. Auf etwaigen Mehrbedarf kann das Landesverwaltungsamt jederzeit reagieren. Auch die Behauptung, 30 Schulpsychologen würden für die voraussichtlich 100 Gesprächsgruppen nicht ausreichen, kann nicht bestätigt werden. Zum einen steht die Zahl der Kommissionen noch gar nicht fest, zum anderen ist die schulpsychologische Begleitung in jedem Fall sicher gestellt. Das Landesverwaltungsamt möchte die Gelegenheit nutzen, hier sein Missfallen über die gegenüber der Volksstimme getätigten Äußerung der Lehrergewerkschaft GEW, die Lehrer in den Kommissionen hätten keine oder nur sehr geringe Erfahrungen mit Gruppengesprächen, zum Ausdruck zu bringen: ¿Mit Fassungslosigkeit muss ich feststellen, mit welcher Geringschätzung die GEW über ihre eigenen Mitglieder spricht. Hoch qualifizierten, topp ausgebildeten Pädagogen mit langjähriger Berufserfahrung zu unterstellen, sie könnten keine Gruppengespräche führen, grenzt an Missachtung. Dafür habe ich kein Verständnis.¿, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach. Hintergrund: Am Ende jedes Schuljahres steht für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen die Frage, welche Schulform sie im nächsten Jahr besuchen werden. Bei einem angestrebten Wechsel auf ein Gymnasium gibt es in diesem Jahr erstmals drei Möglichkeiten der Entscheidungsfindung. Ausschlaggebend sind die Halbjahresnoten der Kinder und die damit verbundene Schullaufbahnempfehlung der jeweiligen Schulkommission. Hat sich die Schulkommission aufgrund des Notenschnitts gegen einen Wechsel auf das Gymnasium entschieden, können die Eltern das so genannte Eignungsfeststellungsverfahren anstreben. In diesem Verfahren werden ein schriftlicher Test und ein persönliches Gespräch durchgeführt. Betreut werden die Tests von Kommissionen, bestehend aus je einem Grundschullehrer und zwei Gymnasiallehrern. Zu den Gesprächen wird je ein Schulpsychologe hinzugezogen. Weiterhin kann ein Leistungsanstieg im zweiten Halbjahr des vierten Schuljahres für einem Wechsel auf ein Gymnasium ausschlaggebend sein. Die Eignungsfeststellungsverfahren stellen somit nur eine von drei Kriterien dar, die Schülern, Eltern und Lehrern bei ihrer Entscheidungsfindung für eine dem Leistungsstand eines Schülers entsprechenden Laufbahn behilflich sein sollen. Ein Wechsel in den Klassen sieben und neun auf ein Gymnasium ist ebenfalls möglich. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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