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Magdeburg, den 19.12.2005

Strompreise Im Genehmigungsverfahren wurden 9 Anträgeals überhöht zurückgewiesen und korrigiert

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/05 Magdeburg, den 19. Dezember 2005 Strompreise Im Genehmigungsverfahren wurden 9 Anträgeals überhöht zurückgewiesen und korrigiert Von den 25 Stromversorgungsunternehmen des Landes haben 23 eine Tariferhöhung zum 1. Januar 2005 beantragt. Zwei weitere Unternehmen haben eine Erhöhung zum 1. Februar 2005 beantragt. In Sachsen-Anhalt wurden nach intensiver Prüfung auf der Grundlage der Bundestarifordnung Energie von den 23 beantragten Tariferhöhungen 14 antragsgemäß und 9 nicht antragsgemäß beschieden . Das heißt, bei diesen neun Unternehmen wurde die beantragte Erhöhung nach Prüfung der von ihnen eingereichten Unterlagen abgelehnt. Nach mehrfacher Rücksprache mit den Unternehmen fällt die genehmigte Erhöhung hier niedriger aus, als von den Unternehmen ursprünglich beantragt. Die Erhöhungen wurden ausschließlich mit Steigerungen im Strombezug (Börseneinkauf und OTC-Handel ¿ außerbörslicher Handel¿over the counter¿) begründet und nachgewiesen. Die Unternehmen mussten jeden Stromeinkauf über das Jahr 2005 verteilt für 2006 anhand der Verträge bzw. Orderlisten nachweisen. Des Weiteren wurden Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz (KWK-G) geltend gemacht. Die KWK-G Mehrkosten betrugen 0,005 ct/kWh. Bei den EEG-Mehrkosten wurde die Prognose für das Jahr 2006 (veröffentlicht vom Verband der Netzbetreiber) zugrunde gelegt. Sie beträgt für das Jahr 2006 11,35 % des Strombedarfs in Deutschland. Diese 11,35 % sind mit 9,65 ct/kWh zu vergüten. In Höhe dieser Quote erfolgt eine Gegenrechnung gegen die sog. vermiedenen Strombeschaffungskosten. Das Erhöhungsspektrum in Sachsen-Anhalt beträgt zwischen 0,16 ct/kWh bis 1,41 ct/kWh. Die Erhöhungsanträge sahen eine durchschnittliche Erhöhung von 0,69 ct/kWh (4,14 %) vor. Genehmigt wurde eine durchschnittliche Erhöhung von 0,6 ct/kWh (3,5 %). Die beiden Regionalversorgungsunternehmen Avacon und EnviaM haben ebenfalls Preiserhöhungen beantragt. Die enviaM wurde bereits mit einer Erhöhung von 0,69 ct/kWh (netto) beschieden. Das Verfahren der Avacon ist noch nicht abgeschlossen. Zuständige Genehmigungsbehörden sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft (EnviaM) und das Niedersächsische Umweltministerium (Avacon). Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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