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Magdeburg, den 20.12.2005

Sichere Planungsgrundlage für Medizinische Fakultäten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/05 Magdeburg, den 20. Dezember 2005 Sichere Planungsgrundlage für Medizinische Fakultäten Die Landesregierung hat heute die von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz eingebrachte Vorlage zum erstmaligen Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten der beiden Universitäten des Landes für die Jahre 2006 bis 2010 erörtert und das Kultusministerium mit der Unterrichtung der zuständigen Landtagsausschüsse beauftragt. Der Haushaltsansatz für die Zuschüsse an die Medizinischen Fakultäten basiert auf einer Fortschreibung der Haushaltsansätze 2005/2006. Dazu Olbertz: ¿Mit diesen Zielvereinbarungen legen sich die Vertragspartner auf Rahmenbedingungen sowie wechselseitige Zusagen und Erwartungen ¿ im Sinne der vereinbarten Entwicklungsziele ¿ für fünf Jahre fest. Wie bei den übrigen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes ist nach drei Jahren eine Bewertung vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Budgets garantiert; bei positiver Bilanz ist eine Fortschreibung in Aussicht gestellt. Damit bieten die Zielvereinbarungen ein hohes Maß an Planungssicherheit und Gestaltungsautonomie. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass Forschung, Lehre und die universitäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt auch künftig auf hohem Niveau gewährleistet werden.¿ Beide Klinika bzw. Fakultäten entwickeln auf der Basis vereinbarter Standortprofile und wissenschaftlicher Schwerpunkte untereinander eine komplementäre Kooperationsplattform, die den Standorten Magdeburg und Halle einen selbstständigen Fortbestand sichert. Die Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt bildet hierfür die Grundlage. Die profilbestimmenden wissenschaftlichen Hauptschwerpunkte Herz-Kreislauf-Forschung (Halle), Neurowissenschaften (Magdeburg), Onkologie (Halle), Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung (Magdeburg) haben zum Ziel, im vereinbarten Zeitraum pro Forschungsschwerpunkt erfolgreich einen Sonderforschungsbereich oder einen Forschungsverbund der DFG zu beantragen, sich an den Exzellenzinitiativen von Bund und Land zu beteiligen und bereits bestehende Forschungsverbünde fortzuführen. Vorgesehen ist überdies eine stärkere Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Instituten der jeweiligen Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die Vernetzung der Forschungsaktivitäten innerhalb der Universität, die Sicherstellung einer hohen Lehrqualität und eine Verbesserung der studienorganisatorischen Rahmenbedingungen. Daneben sollen Strukturen und Organisationsweisen von Fakultät und Klinikum sowie die Selbstverwaltung modernisiert werden, um adäquate Entscheidungsstrukturen, wirtschaftliche Effizienz und größtmögliche Transparenz zu sichern. Im Hochschulmedizingesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, ist der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten festgelegt worden. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes sind das Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt worden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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