Verkehrsminister Daehre: Neuer ÖPNV-Plan ? Voraussetzung für die Realisierung flexibler Bedienformen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 603/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 603/05 Magdeburg, den 20. Dezember 2005 Verkehrsminister Daehre: Neuer ÖPNV-Plan ¿ Voraussetzung für die Realisierung flexibler Bedienformen Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den vom Ministerium für Bau und Verkehr erarbeiteten ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Minister Dr. Karl-Heinz Daehre: ¿Die Landesregierung ist der Meinung, dass der ÖPNV keine Subventionierung ist, sondern als Daseinsvorsorge betrachtet werden muss.¿ Daehre betonte, dass in dem ÖPNV-Plan das ÖPNV-Gesetz vom 20. Januar 2005 in seiner wichtigsten Kernaussage, der Entwicklung eines ÖPNV-Gesamtsystems als Verkehrsträgermix präzisiert wird. D as ÖPNV-Gesamtsystem des Landes Sachsen-Anhalt wird aus den gleichberechtigten Teilsystemen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) unter Einschluss flexibler Bedienformen entwickelt. Die nach ihren spezifischen Stärken unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit einzusetzenden Verkehrsträger (Verkehrsträgermix) und der Individualverkehr (Fuß, Rad, Kfz) werden vernetzt. Mit dem ÖPNV-Plan wird in der Landesverkehrsplanung das von der Landesregierung am 02. März 2004 beschlossene Handlungskonzept ¿Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt¿ umgesetzt. Der Schwerpunkt der ÖPNV-Strategie liege darauf, trotz ungünstiger demographischer Entwicklungen und sich verengender Finanzierungsspielräume, auch weiterhin eine flächendeckende ÖPNV-Bedienung der Bevölkerung mit einem vertretbaren Kostenaufwand zu gewährleisten. Dazu müsse das Nahverkehrsangebot entsprechend den verkehrlichen und wirtschaftlichen Stärken der einzelnen Verkehrsträger überprüft und neu ausgerichtet werden. Das Kernnetz wird auf die Verknüpfung der zentralen Orte und ihren Verlauf ausgerichtet. Der ÖPNV-Plan definiert das ÖPNV-Landesnetz und die kommunalen ÖPNV-Netze als ÖPNV-Gesamtsystem Sachsen-Anhalts. In dem ÖPNV-Landesnetz werden SPNV-Angebote und - unabhängig von der Aufgabenträgerschaft - Busverkehre von besonderem Landesinteresse zusammengefasst. Qualitatives Ziel der Aufgabenträger müsse es nach den Worten des Ministers sein, innerhalb des ÖPNV-Gesamtsystems integrierte Beförderungsketten über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus zu organisieren und sicherzustellen. Künftig sollen die ÖPNV-Verkehrsangebote durch eine zeitlich, tariflich und räumlich optimierte Verknüpfung der Teilsysteme Bahn / Bus sowie eine entsprechende Fahrgastinformation koordiniert werden. Daehre: ¿Der Erfolg der ÖPNV-Gestaltung ist entscheidend von der Kooperationsbereitschaft der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, dabei insbesondere auch des Taxi- und Mietwagengewerbes, abhängig. Mit dem ÖPNV-Plan hat das Land die Weichen für die Realisierung flexibler Bedienformen gestellt.¿ Hintergrundinformation Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) bildet der ÖPNV-Plan des Lande Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Grundsätze und Ziele sowie der Bevölkerungsentwicklung die Grundlage für eine landesweit koordinierte Verkehrsgestaltung des ÖPNV. Gegenüber den Aufgabenträgern des ÖSPV, den Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie der Öffentlichkeit werden in dem ÖPNV-Plan die Grundsätze und Planungsabsichten der Landesregierung im ÖPNV dargestellt. An dem gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz durchgeführten Anhörungsverfahren haben sich die kommunalen Aufgabenträger, die kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Verkehrtreibenden, der in § 7 Abs. 5 ÖPNV-Gesetz genannte Beirat, Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen, die für Verkehr zuständigen Ministerien sowie den Aufgabenträgern benachbarter Bundesländer beteiligt. Die Landesregierung wird die in Gang gekommene Diskussion über die Modernisierung des ÖPNV nutzen und den Dialog mit allen Beteiligten engagiert fortführen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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