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Magdeburg, den 21.12.2005

Sachsen-Anhalts Sozialminister Kley im Bundesrat zur Neuregelung des Mutterschaftsgeld-Zuschusses: Endlich Rechtssicherheit, dennoch falsches Signal

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 215/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 215/05 Magdeburg, den 21. Dezember 2005 Sachsen-Anhalts Sozialminister Kley im Bundesrat zur Neuregelung des Mutterschaftsgeld-Zuschusses: Endlich Rechtssicherheit, dennoch falsches Signal Magdeburg / Berlin. Sachsen-Anhalts Sozialminister Gerry Kley hat sich am Mittwoch im Bundesrat in Berlin erleichtert gezeigt, dass die Länderkammer mit ihrem Beschluss zur Neuregelung des Mutterschaftsgeld-Zuschusses die bisherige Beteiligung der Arbeitgeber am Mutterschaftsgeld gesichert hat. Kley sagte im Bundesrat: ¿Endlich gibt es Rechtssicherheit, so dass Mütter auch im neuen Jahr Mutterschaftsgeld erhalten. Dennoch ist die Neuregelung aus unserer Sicht problematisch, da der nun angenommene Gesetzentwurf der alten Bundesregierung die öffentliche Hand auf Kosten der privaten Wirtschaft entlastet.¿ Das, betonte Kley, sei das falsche Signal. Kley sagte, dass Sachsen-Anhalt mit seiner im Oktober 2004 gestarteten Bundesratsinitiative eine ausgewogene Verteilung der Kosten angestrebt habe. Nach langer Untätigkeit der alten Bundesregierung sei in letzter Minute im Bundestag der Regierungsentwurf angenommen worden, der auch die Einbeziehung der öffentlichen Arbeitgeber in das Umlage- und Ausgleichsverfahren vorsehe. Da bei öffentlichen Arbeitgebern und in den Gesundheitsberufen der Frauenanteil im Vergleich zum produzierenden Gewerbe und bei den sonstigen Dienstleistungen (39 %) recht hoch sei (71 % in der Altersgruppe 15 bis 35), ergäbe sich hierdurch eine Mehrbelastung der privaten Wirtschaft, die zu einer weiteren Verteuerung der Arbeitsplätze in Deutschland führen werde. Das sei vor allem deshalb problematisch, weil heutzutage neue Arbeitsplätze im Wesentlichen nur in der Privatwirtschaft entstehen würden. Deshalb hätte Sachsen-Anhalt in seinem Gesetzentwurf eine Einbeziehung der öffentlichen Arbeitgeber nicht vorgesehen. Zum Hintergrund Frauen dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden und erhalten in dieser Zeit Mutterschaftsgeld. Die Kosten dafür teilen sich Arbeitgeber, gesetzliche Krankenkassen und Staat. 1986 wurde zur finanziellen Entlastung von Arbeitgebern, die nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen (Kleinunternehmen) ein Ausgleichs- und Umlageverfahren eingeführt. Danach zahlten die beteiligten Arbeitgeber eine Umlage, die sich nach der Gesamtzahl ihrer Beschäftigten richtete. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wurde dann aus dieser Umlage ausgeglichen. Größere Unternehmen waren von diesem Umlageverfahren ausgenommen und leisteten den Arbeitgeberzuschuss direkt. Diese Situation wurde vom Bundesverfassungsgericht 2003 als verfassungswidrig beanstandet, da bei größeren Unternehmen durch die direkte Zahlung des Zuschusses das Risiko einer Diskriminierung von Frauen gegeben sei. Das Ausgleichs- und Umlageverfahren würde dagegen ungleiche Belastungen für Unternehmen mit unterschiedlichem Frauenanteil vermeiden und damit Beschäftigungshindernisse für Frauen reduzieren. Die Neureglungen im Überblick o Ohne eine Änderung des Gesetzes wären die Arbeitgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2003 zur Beteiligung am Mutterschaftsgeld nicht mehr verpflichtet. Damit hätten Mütter ab 01.01.2006 kein Mutterschaftsgeld mehr wie bisher erhalten. o Das neue Gesetz bezieht alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe sowie auch die öffentlichen Arbeitgeber in das Umlage- und Ausgleichsverfahren zum Mutterschaftsgeld ein. o Betriebskrankenkassen werden jetzt auch als Ausgleichskassen berücksichtigt. Durch die Öffnung von Betriebskrankenkassen, die seit 1996 mögliche freie Wahl unter den gesetzlichen Krankenkassen und dem damit einhergehenden Wettbewerb unter den Kassen hat sich eine völlig neue Situation ergeben, die im Sinne der Gleichbehandlung auch eine Einbeziehung von Betriebskrankenkassen in das Verfahren sinnvoll macht. o Außerdem werden mit dem Gesetz Ausgleichsleistungen im Krankheitsfall auch auf Angestellte ausgeweitet. Bislang galt dies nur für Arbeiter. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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