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Magdeburg, den 23.12.2005

Sicherer Silvesterspaß "Wie Groß und Klein sicher ins neue Jahr starten"

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 217/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 217/05 Magdeburg, den 22. Dezember 2005 Sicherer Silvesterspaß "Wie Groß und Klein sicher ins neue Jahr starten" Magdeburg. Was wäre der Jahreswechsel ohne das traditionelle Silvesterfeuerwerk! Damit Groß und Klein sicher ins neue Jahr starten, warnt das Verbraucherschutzministerium Sachsen-Anhalts vor leichtsinnigem Umgang mit Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern. Einige Tipps sollen dazu beitragen, dass es auch in diesem Jahr ein sicherer Silvesterspaß wird! Zunächst sollten alle daran denken: Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) dürfen am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet. Ein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf achten sollten: · Feuerwerkskörper müssen amtlich zugelassen sein. Das ist an dem Aufdruck "BAM - P I -" oder "BAM - P II -" (Klasse II) und einer nachfolgenden Nummer erkennbar. · Vor dem Zünden von Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern sollte zuerst die Gebrauchsanweisung aufmerksam gelesen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass Jugendlichen unter 18 Jahren das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II nicht erlaubt ist. · Generell ist darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien verwendet werden dürfen. · Beim Zünden sollten die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen oder am Körper getragen werden. · Nach dem Anzünden bitte die Gegenstände nicht in der Hand behalten und auf Sicherheitsabstand gehen. · So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen. · Die Herstellung von oder Veränderungen an Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich verboten. · Feuerwerkskörper sollen vom Erdboden und nicht vom Balkon aus gezündet oder von oben herunter geworfen werden. · Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte. · Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden. · Mit Rücksicht auf andere Personen dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen abgebrannt werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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