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Magdeburg, den 09.01.2006

Gemeinsamer Nationalpark Harz Böhmer und Wulff  unterzeichnen Staatsvertrag Nationalpark Harz: ?Das ist ein Symbol für die gelungene Einheit?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/06 Magdeburg, den 5. Januar 2006 Gemeinsamer Nationalpark Harz Böhmer und Wulff  unterzeichnen Staatsvertrag Nationalpark Harz: ¿Das ist ein Symbol für die gelungene Einheit¿ WERNIGERODE. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff und sein Kollege Wolfgang Böhmer aus Sachsen-Anhalt haben heute in Wernigerode die Fusion des gemeinsamen Nationalparks Harz gefeiert. Bei dem Festakt unterzeichneten sie einen Staatsvertrag zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Fusion. Der Zusammenschluss selbst ist bereits seit dem 1. Januar 2006 rechtskräftig. ¿Mit dem Zusammenwachsen der Nationalparke wird nicht nur die künstliche Trennung des Naturraumes überwunden. Der gemeinsame Nationalpark Harz ist ein Symbol für die Überwindung der deutschen Teilung¿, sagten Ministerpräsident Wulff und Ministerpräsident Böhmer übereinstimmend. Die Länderchefs dankten allen, die am Zusammenwachsen des Nationalparks mitgewirkt haben. Ohne die tatkräftige Mitarbeit der Parlamentarier, der Nationalparkbeiräte, des Direktoriums sowie der sachsen-anhaltischen Umweltministerin Petra Wernicke und des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander und ihrer Ministerien sei dieses historische Vorhaben nicht möglich gewesen. ¿Der Nationalpark steht für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer beiden Nachbarländer. Wo der Naturraum keine Grenzen kennt, kann jetzt auf einheitlicher Basis der Nationalpark zum Wohle der Menschen und der Natur weiterentwickelt werden. Für die künftige Entwicklung des Harzes ist es wichtig, dass eine gute Balance zwischen Naturschutz und touristischer Entwicklung gelingt¿, erklärte Böhmer. Wulff ergänzte: ¿Vom gemeinsamen Nationalpark Harz wird neben der herrlichen Harzlandschaft auch der Tourismus profitieren. In diesem einzigartigen Mittelgebirge kann jetzt mehr ursprüngliche Natur erlebt werden¿. Am 11. Mai 2004 hatten sich die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in Wernigerode auf die Einrichtung eines gemeinsamen Nationalparks verständigt. Bereits am 28. August 2004 konnte ein erster Staatsvertrag zwischen den Ländern unterzeichnet werden, der den Prozess des Zusammenwachsens geregelt hat. Durch die neuen weitgehend gleich lautenden Nationalparkgesetze und den heute unterzeichneten neuen Staatsvertrag werden die damaligen Regelungen ersetzt. So regelt der Staatsvertrag endgültig, dass der gemeinsame Nationalpark die Bezeichnung ¿Nationalpark Harz¿ trägt und der Hauptverwaltungssitz in Wernigerode liegt. Eine Außenstelle der Nationalparkverwaltung verbleibt in Oderhaus, das zu Sankt Andreasberg gehört. Der Staatsvertrag trifft daneben Regelungen zur Bildung eines gemeinsamen Nationalparkbeirates und eines wissenschaftlichen Beirates und gibt die Eckpunkte für einen Nationalparkplan und einen Wegeplan vor. Der Nationalpark Harz hat eine Gesamtfläche von 24.703 Hektar. Der sachsen-anhaltische Teil des Nationalparks Harz war im September 1990 von der letzten DDR-Regierung als Nationalpark Hochharz unter Schutz gestellt worden. Er ist nach einer Erweiterung im Jahre 2001 8.871 Hektar groß. Der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz ist rund 15.832 Hektar groß und wurde 1994 zum Nationalpark erklärt. In den Präambeln der bisherigen Gesetze war die Vision eines einheitlichen Nationalparks formuliert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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