Einzelfallprüfungen werden entscheiden
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 3/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 3/06 Halle (Saale), den 13. Januar 2006 Einzelfallprüfungen werden entscheiden In der heutigen Lokalausgabe Halle/Saalkreis der Mitteldeutschen Zeitung wurde in dem Artikel "Kreis straft Bürgermeister" berichtet, der Landkreis Saalkreis erhebe Regressforderungen gegenüber einigen Bürgermeistern, da diese "die Einwohner für Straßenausbaubeiträge nicht zur Kasse" gebeten hätten. Die Obere Kommunalaufsicht im Landesverwaltungsamt hat das Vorgehen des Saalkreises einer ersten Prüfung unterzogen und stimmt in rechtlicher Hinsicht in der Argumentation mit dem Landkreis Saalkreis überein. Für das Landesverwaltungsamt gibt es aktuell keinen Anlass, an der Form der Handhabung des Themas durch den Saalkreis zu zweifeln. Laut Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt gilt: wer als Amtsinhaber auf öffentliche Einnahmen verzichtet, kann unter Umständen für diesen Verlust zu Regresszahlungen verpflichtet werden (§ 78 BG LSA). Allerdings handelt es sich hier um teilweise sehr unterschiedlich gelagerte Einzelfälle, die einer genauen Einzelfallprüfung unterzogen werden müssen. Es scheint dabei nicht ausgeschlossen, dass nach Abschluss dieser Prüfungen wesentlich geringere oder keine Regressforderungen im Ergebnis übrig bleiben. Das Landesverwaltungsamt möchte darauf aufmerksam machen, dass kommunalaufsichtliche Angelegenheiten innerbehördliche Themen sind. Für kommunalrechtliche Fragen, selbst wenn sie intern abgestimmt werden, bleibt die Ausgangsbehörde zuständig. Im Übrigen ist auch die Zurückhaltung des Saalkreises angesichts des derzeit laufenden Verfahrens angemessen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de
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