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Magdeburg, den 24.01.2006

Justizminister Becker: Sachsen-Anhalts Haftanstalten sind sicher - Initiative für Mobilfunkblocker wird unterstützt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/06 Magdeburg, den 24. Januar 2006 Justizminister Becker: Sachsen-Anhalts Haftanstalten sind sicher - Initiative für Mobilfunkblocker wird unterstützt ¿Der Strafvollzug in Sachsen-Anhalt ist sicher¿, sagte heute Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker in der heutigen Kabinettspressekonferenz. So habe es in den vergangenen zwölf Monaten keinen einzigen Ausbruch aus den Haftanstalten gegeben. Zudem habe sich das Klima in den Vollzugsbehörden positiv verändert, so dass kriminellen Netzwerken, wie sie im Dezember 2004 in drei Anstalten aufgedeckt wurden, präventiv entgegen gewirkt wird. ¿Wir haben die  Untersuchungsergebnisse zum Anlass genommen, mit einem Bündel an innovativen Maßnahmen neue Wege zu beschreiten und somit die Sicherheitsstandards zu erhöhen¿, so der Ressortchef. 1. Personal und Kontrolle Die Rotation der Anstaltsleiter im vergangenen Jahr hat sich aus Sicht des Justizministers positiv ausgewirkt. ¿Die Anstaltsleiter haben neuen Wind in die Haftanstalten gebracht und sind offen für moderne Wege, die zu einer höheren Sicherheit führen. Ich spüre da viel Motivation, gemeinsame zeitgemäße Konzepte umzusetzen und mit viel Sensibilität und der gebotenen Wachsamkeit zu agieren¿, resümierte der Minister. Einer dieser neuen Wege ist das Angebot der Supervision für Vollzugsbedienstete. Im Gespräch mit einem Supervisor, der nicht in die Vollzugshierarchie eingebunden ist, bekommen die Bediensteten die Chance, offen über ihre Arbeitssituation und auch belastende Momente zu sprechen. ¿Das stärkt das Selbstvertrauen und schweißt das Team zusammen¿, so Becker und weiter: ¿Wir sind sicher, dass durch diese Offenheit Mitarbeiter weniger anfällig für mögliche Manipulationsversuche  durch Inhaftierte werden.¿ Zudem soll neben stichprobenartigen Personalkontrollen eine ¿Ständige Kommission Sicherheit¿ eingeführt werden. Diese Gruppe bestehend aus Experten des Justizministeriums und der Vollzugspraxis überprüft neben den üblichen Aufsichtsmaßnahmen des Ministeriums einmal jährlich jede Haftanstalt des Landes auf Sicherheits- und Strukturmängel. Darüber hinaus wurden die Informationsstrukturen des Ministeriums mit den Vollzugsleitern und den Sicherheitsdienstleitern ausgebaut sowie eine engere Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden vor allem im Bereich der Organisierten Kriminalität entwickelt. 2. Sicherheit Nicht nur hundertprozentige Ausbruchssicherheit im vergangenen Jahr sei ein Indiz dafür, dass die Konzepte aufgehen, sondern auch die geringe Anzahl von außerordentlichen Vorkommnissen. Beispielsweise habe es sich bewährt, dass bei der Genehmigung von Freigang oder Urlaub bei Gefangenen mit besonders schweren Straftaten neben der sorgfältigen Prüfung durch die Anstalten zusätzlich auch das Ministerium hinzugezogen wird. Im Jahr 2004 war in 1.694 Fällen im geschlossenen Vollzug und bei 3.467 Fällen im offenen Vollzug Ausgang oder Urlaub gewährt worden. Nur in zwei Fällen kehrten Gefangene nicht freiwillig in die Anstalt zurück und mussten festgenommen werden. Auch im Jahr 2005 waren es erneut nur zwei Nichtrückkehrer bei ähnlicher Urlaubs- und Ausgangspraxis. Bei schweren Gewalttätern und Sexualstraftätern seien Lockerungen (Urlaub etc.) weitestgehend ausgeschlossen, damit von ihnen keine Gefahr für die Bevölkerung ausgehen kann. Beispielsweise ist die Unterbringung schwerer Gewalttäter und Sexualstraftäter im offenen Vollzug grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme sei nur dann möglich, wenn der Gefangene das Behandlungsprogramm des Vollzugs bisher erfolgreich durchlaufen hat und mindestens zwei unabhängige Gutachten zu der Einschätzung kommen, dass der Gefangene nicht mehr gefährlich ist. Selbst im Rahmen der Entlassungsvorbereitung und bei Vorlage dieser Gutachten könne das Ministerium eine weitere Prüfung vornehmen. ¿Diese strenge Praxis hat sich bewährt. Im offenen Vollzug sind nur sehr wenige Versagensfälle zu beklagen¿, so der Minister. Von 2000 bis 2004 sind nur zwei Gefangene des offenen Vollzugs vom Urlaub nicht zurück gekehrt. Nur in einem Fall im gleichen Zeitraum kam ein Gefangener nicht vom Freigang freiwillig zurück. ¿Ein bestehendes Sicherheitsproblem, das mit aller Konsequenz behoben werden muss, ist der unerlaubte Besitz von Handys in den Gefängnissen¿, sagte der Minister. Trotz umfassender und regelmäßiger Haftraumkontrollen sowie groß angelegter Durchsuchungen des anstaltsübergreifenden Besonderen Sicherheits- und Revisionsdienstes gelangen immer wieder Mobiltelefone in die Justizvollzugsanstalten. Deshalb wolle man eine Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg unterstützen, die eine Einführung von so genannten Mobilfunkblockern ermöglicht. Mit dieser Technik kann eine gesamte Anstalt mit einem ¿Nullnetz¿ überzogen werden; die Nutzung von Handys wäre unmöglich. Die Einführung von Mobilfunkblockern setzt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes voraus, die Gegenstand der Bundesratsinitiative ist. ¿Für die JVA Burg, die in drei Jahren in Betrieb genommen werden soll, ist bereits eine Komplett-Ausstattung mit Mobilfunkblockern vorgesehen¿, so der Justizminister. Bewährt hat sich in punkto Sicherheit auch die so genannte Sicherheitspartnerschaft mit den Ländern Thüringen und Sachsen im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland. Sie ermöglicht die länderübergreifende Verlegung von besonders gefährlichen Gefangenen als auch gemeinsame Kontrolleinsätze in Haftanstalten. ¿Dieses Modell ist auf Interesse bei anderen Bundesländern gestoßen, so dass es Überlegungen über eine bundesweite Partnerschaft in diesem Stil gibt¿, so Becker. Natürlich werde auch durch Investitionen die Sicherheit des Justizvollzugs weiter entwickelt. Durch den Neubau der JVA Burg werde sich nicht nur die Haftplatzsituation im Land deutlich entspannen, sondern könne dort eine Einzelhaftunterbringung für Gefangene mit langen Haftzeiten ermöglicht werden. Generell hätten die zahlreichen Investitionen in sicherheitsrelevante Anlagen und bauliche Veränderungen an den bestehenden Anstalten zur erfolgreichen Vorbeugung gegen Ausbrüche beigetragen und die Unterbringungsstandards verbessert. Seit 1991 seien insgesamt über 180 Millionen Euro investiert worden, so Becker. Zur Information: Im Land Sachsen-Anhalt gibt es zehn Justizvollzugseinrichtungen, davon sechs Justizvollzugsanstalten, eine Sozialtherapeutische Anstalt, eine Jugendanstalt, eine Jugendarrestanstalt und einen Landesbetrieb für die Beschäftigung und Bildung der Gefangenen. Das Land verfügt derzeit über 1744 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, 472 Plätze für Untersuchungshaft, 234 Plätze im offenen Vollzug, 19 für die Abschiebungshaft und 103 Plätze für alle Haftarten im Frauenvollzug. Zum Stichtag 31. Dezember 2005 saßen insgesamt 2.658 Gefangene in den Justizvollzugsanstalten des Landes ein. Rund 90 Haftplätze im offenen Vollzug sind regelmäßig belegt. Obwohl zu den Vorjahren ein leichter Rückgang der Gefangenenzahlen zu erkennen ist (2004: 2735; 2003: 2796) ist Gefangenenzahl nach wie vor auf hohem Niveau. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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