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Magdeburg, den 26.01.2006

Die Polizei soll helfen, Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern zur sogenannten ?Winter­reifenpflicht? auszuräumen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Magdeburg, den 25. Januar 2006 Die Polizei soll helfen, Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern zur sogenannten ¿Winter­reifenpflicht¿ auszuräumen Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Polizei gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Verkehrsteilnehmer bei Fragen zum In­halt und zu Folgen der am 01. Mai 2006 in Kraft tretenden Neu­regelung zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen umfassend in­formiert werden. M it der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde u. a. auch § 2 der Straßenverkehrsordnung geändert und erhielt folgende Fassung: ¿Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetter­verhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.¿ Dadurch solle, so Jeziorsky, die nach den geltenden Vor­schriften bereits bestehende Pflicht hervorgehoben werden, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen. Eine Winterreifenpflicht gebe es aber auch künftig nicht. Gleichwohl bestehe die Verpflichtung für jeden Auto­fahrer, sein Auto nur mit geeigneter Bereifung zu fahren und dafür zu sorgen, sich und andere nicht durch eine ungeeignete Bereifung in Gefahr zu bringen. Geeignet sei je nach Wetter­lage z.B. auch ein vorschriftsmäßiger Ganzjahresreifen. Wer sich mit seinem Auto bei verschneiten Straßen trotz unzu­reichender Bereifung in den Straßenverkehr begibt, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechen: 40 Euro bei Behinderung, sonst 20 Euro. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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