Die Polizei soll helfen, Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern zur sogenannten ?Winterreifenpflicht? auszuräumen
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Magdeburg, den 25. Januar 2006 Die Polizei soll helfen, Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern zur sogenannten ¿Winterreifenpflicht¿ auszuräumen Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Polizei gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Verkehrsteilnehmer bei Fragen zum Inhalt und zu Folgen der am 01. Mai 2006 in Kraft tretenden Neuregelung zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen umfassend informiert werden. M it der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde u. a. auch § 2 der Straßenverkehrsordnung geändert und erhielt folgende Fassung: ¿Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.¿ Dadurch solle, so Jeziorsky, die nach den geltenden Vorschriften bereits bestehende Pflicht hervorgehoben werden, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen. Eine Winterreifenpflicht gebe es aber auch künftig nicht. Gleichwohl bestehe die Verpflichtung für jeden Autofahrer, sein Auto nur mit geeigneter Bereifung zu fahren und dafür zu sorgen, sich und andere nicht durch eine ungeeignete Bereifung in Gefahr zu bringen. Geeignet sei je nach Wetterlage z.B. auch ein vorschriftsmäßiger Ganzjahresreifen. Wer sich mit seinem Auto bei verschneiten Straßen trotz unzureichender Bereifung in den Straßenverkehr begibt, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechen: 40 Euro bei Behinderung, sonst 20 Euro. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
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