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Magdeburg, den 26.01.2006

Justizminister Becker gegen aktive Sterbehilfe und für gesetzliche Absicherung bei Patientenverfügungen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/06 Magdeburg, den 26. Januar 2006 Justizminister Becker gegen aktive Sterbehilfe und für gesetzliche Absicherung bei Patientenverfügungen Magdeburg/Halle (MJ). Justizminister Curt Becker sprach sich heute auf einer Tagung zum Thema ¿Sterben in Würde ermöglichen, Menschen begleiten¿ in Halle deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus. ¿Aus ethischen, juristischen und medizinischen Gründen ist die gezielte Tötung von kranken Menschen unzulässig, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt¿, sagte Becker. Nur mit dieser klaren Haltung sei der Schutz des hohen Rechtsgutes Leben zu gewährleisten. Anders verhält es sich beim Wunsch eines Patienten auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Durch eine Patientenverfügung oder eine aktuelle Willensbekundung könne er selbst bestimmen, welche medizinische Hilfe er in einer speziellen Situation wünscht. ¿Eine Patientenverfügung ist eine Vorsorge für den Fall der Fälle und ermöglicht Selbstbestimmung, bevor man aufgrund eines schwierigen Krankheitszustandes dazu nicht mehr in der Lage ist¿, sagte Becker. Obwohl der Bundesgerichtshof die grundsätzliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung anerkannt hat, entstehen in der Praxis durch das Fehlen einer rechtlichen Grundlage immer wieder in Grenzsituationen Unsicherheiten im Umgang mit Patientenverfügungen. ¿Es dringend nötig, klare gesetzliche Regelungen für die Anerkennung und Wirksamkeit der Patientenverfügung zu schaffen¿, so der Minister. Allerdings hätten bereits zahlreiche Diskussionen, an denen neben Vertretern der Justiz auch Mitglieder des Ethikrates teilgenommen haben, gezeigt, dass das Thema sehr sensibel ist. Der Wunsch vieler Menschen nach einer überschaubaren Musterverfügung sei ebenfalls nachzuvollziehen, so der Justizminister. Man müsse aber wissen, dass die elementaren Entscheidungen, die darin getroffen werden, folgenreich sind und deshalb Eindeutigkeit erfordern. ¿Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie nur möglich formuliert werden. Auch sollte diese in regelmäßigen Abständen überprüft werden¿, so der Minister. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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