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Magdeburg, den 26.01.2006

Situation Schulentwicklungsplanung im Landkreis Wittenberg

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 023/06 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 023/06 Magdeburg, den 26. Januar 2006 Situation Schulentwicklungsplanung im Landkreis Wittenberg Es gibt, wie man der Presse entnehmen kann, im Landkreis Wittenberg eine erneute Diskussion um die künftige Gestaltung des Sekundarschulnetzes. Im Mittelpunkt der Debatte steht dabei die Situation im Süden des Landkreises, die Standorte Kemberg und Bad Schmiedeberg betreffend. Da dem Kultusministerium Vorwürfe gemacht werden, ist es notwendig, die Position des Hauses dazu noch einmal zu verdeutlichen. Der rechtskräftige Genehmigungsbescheid zum mittelfristigen Schulentwicklungsplan des Landkreises Wittenberg aus dem Frühjahr 2004 machte bereits deutlich, dass beide Sekundarschulen an den genannten Standorten die im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und in der mittelfristigen Schulentwicklungsplanungsverordnung geforderte schulische Mindestgröße nicht nur mittelfristig, sondern langfristig nicht erreichen werden. Der Landkreis Wittenberg hat 2004 deswegen die Auflage erhalten, den Schulentwicklungsplan bis zum 31. Dezember 2005 in entsprechender Weise zu überarbeiten. Gegen diese Auflage hat der Landkreis Wittenberg weder einen Widerspruch erhoben, noch hat er Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Die Auflage ist rechtskräftig. Die Rechtsgrundlagen bieten keine Voraussetzungen für eine dauerhafte Ausnahme von der geforderten schulischen Mindestgröße an beiden Standorten, da in jedem Fall mindestens ein Sekundarschulstandort innerhalb einer zumutbaren Schulwegzeit erreichbar ist. Im Frühjahr 2005 hat die Landesregierung sehr intensiv über den Stand der Umsetzung der mittelfristigen Schulentwicklungspläne beraten und dabei auch eine Entscheidung getroffen, von der der Landkreis Wittenberg in der offenen Frage der langfristig zu klärenden Perspektive für die Sekundarschulstandorte im Süden des Landkreises profitieren kann: In den Fällen, in denen die Träger der Schulentwicklungsplanung in den rechtskräftigen Genehmigungsbescheiden zu den mittelfristigen Schulentwicklungsplänen zum 31. Dezember 2005 erteilte Auflagen zu erfüllen haben, wird die Option eingeräumt, diese Auflagen zum 31. Dezember 2006 zu erfüllen. Für die Standorte Bad Schmiedeberg und Kemberg bedeutet das, dass an den Sekundarschulen zum Schuljahr 2005/06 Eingangsklassen gebildet werden konnten, sofern mindestens 20 Schülerinnen und Schüler angemeldet sind. Schon diese Ausnahme, die weit von der üblichen Norm mit 40 Schülerinnen und Schülern in zwei Klassen im Jahrgang abweicht, konnte am Standort Bad Schmiedeberg mit 20 Anmeldungen nur punktgenau erreicht werden. Eine Eingangsklasse wurde ausnahmsweise gebildet. Dieses Verfahren ist ¿ wegen der auf den 31. Dezember 2006 verschobenen Auflage- auch zum Schuljahr 2006/07 möglich. Zum Schuljahr 2007/08 hat der Landkreis Wittenberg jedoch die Rechtsverpflichtung die o.g. Auflage zu erfüllen. In welcher Art und Weise der Träger der Schulentwicklungsplanung dann die Schuleinzugsbereiche gestalten wird, um bestandsfähige Sekundarschulstandorte darzustellen, obliegt seiner Verantwortung. In jedem Fall hat der Planungsträger die Möglichkeit, auf sich verändernde Übergangsquoten von den Grundschulen an die Gymnasien/ Sekundarschulen zu reagieren. Zum Schuljahr 2007/08 ist es zudem möglich, die Ergebnisse der Kreisgebietsreform mit in die Planung einzubeziehen. Die jetzt vom Landkreis Wittenberg vorgeschlagene einfache Veränderung der Schulbezirke beider Schulen, die an nur einem Standort zu einer bestandsfähigen Sekundarschule führt, am anderen Standort aber nicht, erfüllt die dem Landkreis Wittenberg seit 2004 bekannte Auflage nicht und ist auch nicht genehmigungsfähig. Sie würde im Gegenteil für einen Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu längeren Schulwegzeiten führen und dazu das Risiko eines erneuten Schulwechsels in den nächsten Jahren in sich tragen. Insoweit ist die Einschätzung des Landesverwaltungsamt zu solchen Überlegungen des Landkreis Wittenberg korrekt und wird hier mitgetragen. Die Diskussion um Bad Schmiedeberg und Kemberg hat im Übrigen nichts mit den in der SEPl. bereits genehmigten Sekundarschulen zu tun. Die Landesregierung hat zur Sicherung des Sekundarschulnetzes im Lande eine Regelung erlassen, die es ermöglicht, an im Schulentwicklungsplan als bestandsfähig ausgewiesenen Standorten auch dann Eingangsklassen zu bilden, wenn die Zahl 40 unterschritten wird, solange die Mindestschülerzahl von 240 erreicht bzw. nicht wesentlich unterschritten wird. Dies beispielsweise die Standorte in Jessen, die Sekundarschule ¿Friedrichstadt¿ und die ¿Rosa Luxemburg¿ Sekundarschule in Wittenberg. Diese Regelung hilft den Trägern der Schulentwicklungsplanung, mit von den genehmigten Planungen des Jahres 2003 u. U. abweichenden realen Entwicklungen umgehen zu können und gilt bis zum Ende der Planungsphase, dem Schuljahr 2008/09 Selbstverständlich sieht die Landesregierung die Verpflichtung, mit den zu überarbeitenden Eckdaten für die nächste mittelfristige Planungsphase an dieser Entwicklung anzusetzen, um das bis 2008/09 im Lande entstandene Schulnetz weiter zu stabilisieren. Eine solche Entwicklung wird jedoch nur möglich sein, wenn jetzt das notwendige getan, das heißt, die beschlossenen Schulentwicklungspläne auch unter Einbezug der rechtskräftigen Auflagen umgesetzt werden. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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