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Magdeburg, den 31.01.2006

Innenminister Klaus Jeziorsky: Datenschutzbeauftragter darf Terrorbekämpfung nicht stören

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/06 Magdeburg, den 31. Januar 2006 Innenminister Klaus Jeziorsky: Datenschutzbeauftragter darf Terrorbekämpfung nicht stören Innenminister Jeziorsky widerspricht den Äußerungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose. Dieser hatte das vom Landeskriminalamt eingerichtete gemeinsame Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ) kritisiert. Hier arbeiten Beamte des Landeskriminalamtes mit Verbindungsbeamten des Verfassungsschutzes eng zusammen, um im Zusammenwirken mit weiteren Landesbehörden Erkenntnisse über mögliche bevorstehende Anschläge islamistischer Organisationen zu verhindern. Jeziorsky dazu: ¿Die Schaffung dieser Stelle ist eine wesentliche Verbesserung. Bereits jetzt arbeiten hier mehr als 30 Behörden des Landes zusammen und ziehen an einem Strang, um die Menschen in Sachsen-Anhalt und in Deutschland zu schützen. Diese in Deutschland in dieser Form einmalige Organisationsform ist eine wesentliche Verbesserung in der Informationsgewinnung über Personen, die möglicherweise danach trachten, durch Anschläge Tod und Unglück über die Menschen zu bringen.¿ Als ¿schlichtweg falsch¿ bezeichnete Jeziorsky die Behauptung von Boses, sein Ministerium habe Fragen des Datenschutzbeauftragten nicht beantwortet. Im Gegenteil: Herr von Bose habe auf seine zahlreichen Fragen detailliert Auskunft erhalten und sich davon überzeugen können, dass das Zentrum auf soliden rechtlichen Grundlagen arbeite. Im übrigen habe der Datenschutzbeauftragte auf das umfangreiche Schreiben des Innenministeriums vom Dezember 2005 bisher nicht reagiert. In dem neuen Erlass zum GIAZ vom 23. Dezember 2005 werde ausdrücklich bestimmt, dass die Bediensteten der Verfassungsschutzbehörde, der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden allein im Weisungsstrang ihrer Behörden und jeweils im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Befugnisse verbleiben. Er bestimmt ferner, dass die Bediensteten der Polizei und der Verfassungsschutzbehörde nach Maßgabe der für sie geltenden Bestimmungen ausschließlich auf ihre eigenen Informationssysteme Zugriff haben. Völlig unverständlich ist daher die Behauptung des Datenschutzbeauftragten: ¿Der neue Erlass unterscheide sich nicht wesentlich von dem Erlass aus dem Dezember 2004.¿ Zurückzuweisen seien auf jedem Fall Äußerungen, mit denen Beamten von Polizei und Verfassungsschutz unterstellt werden, sie würden sich rechtswidrig verhalten, wenn sie die ihnen gesetzlich obliegende Pflicht zum Informationsaustausch erfüllen. ¿Seit September 2001 ist für jeden klar, dass die Informationsgewinnung über mögliche Gefährder aus dem islamistischen Untergrund unverzichtbar ist.¿ Der Innenminister kritisierte ebenfalls die Stellungnahme von Boses im Bezug auf die zwischen Bund und sämtlichen Ländern abgestimmten Überprüfungen durch Polizei und Verfassungsschutz für solche Personen, die dafür akkreditiert werden, aus dienstlichen Gründen die Stadien bei der Fußball-WM betreten zu dürfen. Es könne doch nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass es erforderlich sei, durch sorgfältige Kontrollen mögliche Gefährdungen der Besucher zu verhindern. Nicht nachvollziehbar sei die Ansicht von Boses, wonach die zwischen allen Ländern und dem Bund vereinbarte Verfahrensweise rechtswidrig sei. Es sei im Vorfeld die Rechtslage sorgfältig geprüft und das Verfahren auch mit Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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