Minister wendet sich an Verwaltungsamt und Kommunen Rehberger: Einvernehmliche Lösung zu Ladenöffnungszeiten während der WM finden
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 009/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 009/06 Magdeburg, den 1. Februar 2006 Minister wendet sich an Verwaltungsamt und Kommunen Rehberger: Einvernehmliche Lösung zu Ladenöffnungszeiten während der WM finden Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat sich jetzt zur Thematik veränderter Ladenöffnungszeiten zur Fußball-Weltmeisterschaft an die sachsen-anhaltischen Kommunen gewandt. In einem Schreiben fordert Rehberger die Kommunen auf, im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung gemeinsam mit Belegschaften, Gewerkschaften und Kirchen zu finden. Der Minister: ¿Während der Fußball-WM präsentiert sich Deutschland als weltoffener Gastgeber. In diesem Sinne muss es auch möglich sein, die Ladenöffnungszeiten flexibel zu regeln.¿ Da die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für den Ladenschluss vom Bund auf die Länder noch nicht gesetzlich umgesetzt ist, haben nach wie vor die geltenden Regelungen Bestand. Rehberger verwies aber darauf, dass auch jetzt schon Möglichkeiten für die Kommunen bestünden, die Ladenöffnungszeiten an die besonderen Umstände der WM anzupassen. ¿Es handelt sich schließlich nur um Veränderungen für einen Zeitraum von vier Wochen und darüber hinaus steht in Kürze das Ende des derzeit geltenden Ladenschlussgesetzes an¿, sagte Rehberger im Vorgriff eventueller Diskussionen. Die Regelungen der Kommunen sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen kann auf verschiedene Vorschriften gestützt werden. Nach § 10 Ladenschlussgesetz könnten Läden in Kurorten sowie Ausflugs- und Erholungsorten (vgl. VO vom 20. 11 2003 (GVBl. LSA S. 337) geöffnet werden, allerdings nur mit einem extrem eingeschränkten Warenangebot. Nach § 14 ist eine Freigabe beschränkt auf 4 Sonn- und Feiertage im Jahr mit maximal 5 Stunden sowie bis höchstens 18 Uhr. Es bleibt die Möglichkeit des § 23 LadSchlG, der auch die über 20 Uhr hinausgehende Ladenöffnung an Werktagen ermöglicht. Andere Bundesländer haben ihre Regelungen zur Ladenöffnung anlässlich der WM 2006 auf diese Vorschrift gestützt. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de
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