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Magdeburg, den 01.02.2006

Sachsen - Anhalt droht keine Strafe wegen FFH-Ausweisungen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 006/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 006/06 Magdeburg, den 1. Februar 2006 Sachsen - Anhalt droht keine Strafe wegen FFH-Ausweisungen Sachsen-Anhalt hat seinen vollständigen Beitrag zur Ausweisung von wertvollen Naturarealen als FFH (Flora- Fauna- Habitat)-Gebiete für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 geleistet. Darauf verweist das Umweltministerium vor dem Hintergrund der Androhung eines Zwangsgeldverfahrens gegen Deutschland durch die EU-Kommission. Die Kommission wirft Deutschland vor, nicht genügend FFH-Gebiete ausgewiesen und nach Brüssel gemeldet zu haben. Nach Kenntnis des Umweltministeriums haben neben Sachsen-Anhalt allein zwei weitere Bundesländer zur vollen Zufriedenheit der EU FFH-Gebiete gemeldet. Sie sind daher nicht von möglichen Zwangsgelderhebungen betroffen. Sachsen-Anhalt hat etwa 8,8 Prozent der Landesfläche - das sind 265 Gebiete in einer Größe von 179.729 Hektar - als FFH-Gebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gemeldet. Darüber hinaus wurden Vogelschutzgebiete gemeldet. Damit verfügt das Land insgesamt über 297 Natura-2000-Gebiete mit 231.936 Hektar. Das sind 11,3 Prozent der Landesfläche. Hintergrund Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember Deutschland ein Zwangsgeldverfahren wegen unzureichender Meldung von FFH-Gebieten angedroht und zugleich eine Frist von zwei Monaten zur Behebung von Mängeln gesetzt. Die Erfüllung der Forderungen aus der FFH-Richtlinie bildet auch die Grundlage für die Nutzung mehrerer EU-Fördertöpfe wie etwa des Life-Programms zur Infrastrukturentwicklung im ländlichen Raum. Natura 2000 Grundidee von Natura 2000 ist die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes geschützter Naturareale für bestimmte gefährdete Lebensraumtypen und gefährdete Arten. Sie sollen dazu dienen, den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustandes zu bewahren oder gegebenenfalls wiederherzustellen. Ununterbrochene Lebensräume sind dabei Voraussetzung für einen ungehinderten Austausch von genetischen Informationen und damit für einen langfristigen Fortbestand der Arten unter Erhalt der ökologischen Fitness. Im überwiegenden Teil der Natura 2000-Gebiete ist die Bewirtschaftung und Nutzung der Flächen nicht ausgeschlossen. Vielmehr ist der naturschutzfachliche Wert oft erst durch die Bewirtschaftung entstanden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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